naja, es gibt schon gewisse Regeln und Gesetze im StGB, insbesondere dann, wenn es sich um körperliche Einschränkungen geht. Ein nicht nutzbarer Arm gehört dazu.
Mit der Eigenverantwortung nehmen es dann einige auch nicht so genau. Vielleicht muss immer erst was passieren wie gestern in Berlin.
Aber es geht ja um einen passenden Umbau des Blink u. Lichtschalterhebel.
... und wenn es zum Unfall kommt, zahlt die Versicherung nichts, bzw. gibts von der Rennleitung noch eins oben drauf.