Moin,
du kannst ja den Händler festnageln, wenn er statt Anhänger-Kupplung einen Fahrrad-Träger verbaut hat - es sind beides unterschiedliche Anbauteile.
Gruss
Ja, habe ich. Aber der argumentiert damit, dass es sich bei der Wolf-Kupplung zwar um eine vom TÜV zugelassene Kupplung handelt. Aber eben nicht um eine von Renault zugelassene. Und ich habe ja noch 4 Jahre Garantie auf die Antriebsbatterie, die mir Renault eventuell bei einem Defekt verweigern wird...