Zum Fahrexperiment werde ich frühestens in der 2. Wochenhälfte kommen, aber ich habe noch was dazu gefunden:
Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen steht unter Absatz 5.2.22.4 folgendes dazu:
„Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:
Fahrzeugverzögerung ? 0,7 m/s2: Das Signal darf nicht ausgelöst werden
Fahrzeugverzögerung > 0,7 m/s2 und ? 1,3 m/s2: Das Signal kann ausgelöst werden.
Fahrzeugverzögerung > 1,3 m/s2: Das Signal muss ausgelöst werden.“
Mit "Signal" ist das Bremslicht gemeint - ich gehe mal davon aus, dass die Zoe sich dieser Vorgaben entsprechend verhält, zumal Renault im Werbetext zum B-Modus dazu sinngemäß schreibt, dass "bei stärkerer Verzögerung das Bremslicht aufleuchtet".