1: Natürlich eingetragen
2: Was dir gesagt wurde ist die Halbwahrheit.
Fange ich mal bei der Garantie an:
Sie könnte für Teile am Wagen erlöschen wenn du einen KAUSALEN Garantiefall am Fahrwerk hast. Sprich Querlenkerbuchsen., Domlager, etc.
Dann könnte Renault die Garantie auf Fahrwerksteile ablehnen. Allerdings nicht wenn der Motor ab raucht, das Getriebe stirbt oder ein Fensterheber klemmt.
Wegen "Könnte Aufsetzen", das ist blanke Panikmache und Verar**** deiner Werkstatt. Wenn ich einen Wagen aufsetzen "will", einen entspr. Feldweg lang hämmere, dann schaffe ich das auch mit einer normal hohen ZOE.
Allerdings, gebe ich zu, ist mit meiner Höhe an Parkhausrampen schon etwas Vorsicht geboten.
Aber das passiert meinem Arbeitkollegen mit seinem Citroen C6 auch. ....
Ein "Könnte die Mietbatterie beschädigen" ist daher völlig aus der Luft gegriffen. Du "könntest" morgen auch bei Glatteis abfliegen , über einen Stein rutschen und dann die Batterie beschädigen - mit Serienfahrwerk ...
So what...
@ Leasingwagen
Tja, hier liegt der Hase im Pfeffer. Im Grunde darfst du nur Fahren. Les mal das Kleingedruckte, für so ziemlich alles außer "Fahren und WR-Radwechsel" müsstest du die Leasinggesellschaft um Einwilligung bitten.
Mein Kumpel hat Schluss mit Leasing. Dem ist mal jemand rein gefahren Pipikram, 1200 Tacken. 10 Monate vor Leasingende. Er wurde mehr oder weniger gezwungen den Pipi-Schaden zeitnah (!) zu reparieren, obwohl er angedeutet hat, den Wagen später raus zu kaufen. Null Rechte bei Leasing. Wenn die saagen "so wird das gemacht", dann ist das so.
Finanziell tlw. sehr attraktiv ein Leasing eines EV, aber "gehören" tut dir real nix.
PS, EDIT:
Vorgestern mal wieder schmale kurvige Landstraße, zügig, gefahren. Einfach nur ******* piiiiieeeep ***** geil.