Beiträge von 380Volt

    Ja, du repetiertst prima dass o.a. Drittklässlerwissen. Wissen wir alle.


    Willst du nicht verstehen dass es mittlweile kein reiner Garantiefall mehr sein kann ? Du hast doch angeblich Trikes gebaut, als Hersteller, da hätte ich von dir mehr rechtlichen Background erwartet.


    Wo hört es denn deiner Meinung auf, Händler zwecks "Garantie" zu besuchen ? Nach dem 15. Besuch aufgrund des gleichen Fehlers - devot ergeben ?


    Merkst du denn nicht dass der Händler den TE komplett veräppelt ? Oder findest du solche Sprüche ok, hast sie ggf. selber verwendet ?

    Merkwürdig, jeder "Selbsständige" hat immer eine komplett konträre Meinung zu geltenden Verbraucherrechten...

    .....und der TE ist seit Stunden online und liefert keine Infos.


    Der Start-Stopp-Knopf wurde wohl durchgemessen, brachte aber keine Fehlfunktion ans Licht. Ein Video ist nach seiner Aussage kein Beweis und er könne nichts für mich tun. Der Fehler muss vor Ort auftreten.



    Alleine nur für diesen dummen Spruch, in dem er den Kunden ver**** hat er einen Brief vom Ra verdient.

    es geht und ging um eine Renaultwerkstatt, das sind keine Fremden.

    Vielleicht könnte uns der TE darüber aufklären, ob und inwieweit da irgendwelche Garantien/ Gewährleistungen laufen.


    Wenn du Beiträge lesen würdest dann wäre dir der (gefährliche) Tip aufgefallen die Werkstatt zu wechseln.


    Für Nachbesserungen ist nur der Verkäufer zuständig.


    Die Garantie auf dem Wagen, Drittklässlerwissen, kann man natürlich auch bei Händler "B" beanspruchen.


    Wäre aber auf kontraproduktiv wenn die ganze Situation weiter eskaliert und nach der fünften Nachbesserung hat der Wagen immer noch Mängel. Nach 3 Nachbesserungen kommt man nun in den Bereich von ganz anderen Überlegungen als nur die Werkstatt zu wechseln.


    Ich bin bereits einen/diesen Schritt weiter und erwähnte die mittlerweile rechtlichen Möglichkeiten aufgrund nicht erfolgter Nachbesserung.


    @ "Fremde"

    Alle anderen Werkstätten als die vom Verkäufer sind hinsichtlich einer eventuellen Klage (androhung) bzgl. Rücktritt "Fremde" - das ist nun mal die rechtliche Situation.


    Du kannst nicht den Verkäufer mit Werkstatt "A" auf Rücktritt verklagen weil eine andere Renault Werkstatt "B" beim zwölften Reparaturversuch den Fehler nicht findet :rolleyes: Wie kommst du nur auf ein so schmales Brett ? Außerdem kann der Verkäufer "A" bei so einem laienhaften Verhalten jederzeit behaupten die Werkstatt "B" hätte den/einen Fehler/Schaden verursacht und nicht er.



    Was ist an den geltenden Verbraucherrechten und den Dingen die dabei zu beachten sind, nicht zu verstehen ?


    Nimm mal die Scheuklappen ab auf denen "Garantie" steht. Hier ist die Situation so, dass man mittlerweile den Verkäufer in die Pflicht nehmen kann und nicht Renault mittels Garantie...

    Natürlich kann man immer gleich die Anwaltskeule rausholen. Oder aber erstmal die Werkstatt wechseln.


    Sobald du eine Chance auf Wandlung (hieß es früher) oder heute Rücktritt, hast, solltest du tunlichst vermeiden "Fremde" am Wagen rum fummeln zu lassen.


    Nachbesserungen hat der Verkäufer zu erledigen. Nach 3 erfolglosen Versuchen kommt der TE so langsam in diesen Bereich von Ansprüchen und sollte jetzt tunlichs vermeiden dass andere am Wagen fummeln. Aber genau das würde ihm auch ein Ra erzählen.

    @ Fehlerspeicher

    CanZe besorgen selber auslesen. Mach es selber, mach es gleich mach es richtig. Und beim nächsten Auslesen in der Werkstatt daneben stehen.

    Beim ZOE der zickt steht IMMER was drin.


    Immer schön Beweise sichern und nächste Woche mal Termin beim Ra machen. Nach dem Eingang eines ersten Briefes von dem beim Händler wird sich ganz anders "gekümmert".

    Aus dem Verhalten des Händlers kann ich schließen dass er erst "spurt" wenn er merkt dass du es ernst meinst. KEINEN Fremden dran rum fummeln lassen, nur die Werkstatt des Verkäufers.

    Falls du keinen Ra einschalten willst vermute ich du hast keine RSV - das wäre dann cest la vie. Am falschen Ende gespart.


    Wenn du eine RSV hast ist es komplett unverständlich diesen Schritt nicht zu gehen.

    Für mich ggf. ein Fall von Unterspannungsfehlern, 12V Batterie defekt ? Muss geprüft werden. Siehe auch Vampirdrain - komplett leer.


    Prüfen lassen - selbstverständlich selber oder nicht bei der betreffenden Renault Werkstatt und natürlich möglichst am Tester mit Ausdruck, selbstverständlich nicht durch Handauflegen.

    In dem Zuge auch eine Ruhestrommessung durch führen - siehe wegen komplett leer. Selber messen, der in der Werkstatt daneben stehen beim Messen und protokollieren.


    Deine Werkstatt ist entweder überfordert oder hat eine Leck *** ** ***** Haltung ggü. den Kunden. Natürlich wird etwas im Fehlerspeicher stehen.


    Nur eben hast du beim Auslesen nicht daneben gestanden ! Ich vermute mal du wirst gehörig verar*****.



    Warum hat der Händler nach dem dritten Mal Nachbessern von Euch keinen entsprechenden schriftlichen Hinweis zum Rücktritt bekommen ?

    Warum ist kein Ra involviert ? Es wäre langsam mal Zeit mal dran zu denken - schön alle Zicken auf Video fest halten - außerdem wirst du heute NUR SO (mit Ra) noch für "voll" genommen.

    In der Tat :

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    Ggf. doch etwas mehr ausgeben ? Alternativen ?



    EDIT


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