Nachtrag: Sobald der Ra "grünes Licht" für eine erfolgreiche Klage gibt, selbstverständlich wird der Händler vorher mehrfach kontaktiert, mit Fristsetzungen, solltest du dir ggf. einen Ersatzwagen besorgen. Es sei denn der RA signalisiert dass du bei Nichttätigwerden des Händlers die Rep. beauftragen darfst.
Taktik dieser Händler ist u.a. die Zeit, die so eine Klage dauert. Zuerst mal setzen sie natürlich drauf dass die Kunden an einer RSV gespart haben und nicht intervenieren, dann darauf dass sie die Kosten für den Ra und Gericht scheuen und dito auch nicht klagen. Das sind 99%. Daher funktioniert das Modell der Händler ja auch
Als dritten Faktor die Zeit, denn der Kunde "braucht" ja seinen Wagen.
Ergo: Naiv zu denken, der Rechtsweg würde dir in 2 Wochen die Reparatur eröffnen. Kann sein wenn der Händler ein lenkt, ist aber eher nicht an zu nehmen.
Der wartet erst mal bis du Schiss bekommst wenns mit Kosten vor Gericht geht - und den "Sc***** ein ziehst " .
Rechne im Worst Case mit 6 Monaten Fahrzeugausfall. Ich bin aber nicht im Film ab wann du die Reparatur selber in Auftrag geben kannst wenn der Verkäufer die Nachbesserung ab lehnt. Die Rechtssprechung ändert sich ja fast jährlich.
Wenn dein Ra richtig fit ist dann macht er dem Händler ne Rechnung auf von der er sich nie wieder erholt.