Beiträge von 380Volt

    Nachtrag: Sobald der Ra "grünes Licht" für eine erfolgreiche Klage gibt, selbstverständlich wird der Händler vorher mehrfach kontaktiert, mit Fristsetzungen, solltest du dir ggf. einen Ersatzwagen besorgen. Es sei denn der RA signalisiert dass du bei Nichttätigwerden des Händlers die Rep. beauftragen darfst.


    Taktik dieser Händler ist u.a. die Zeit, die so eine Klage dauert. Zuerst mal setzen sie natürlich drauf dass die Kunden an einer RSV gespart haben und nicht intervenieren, dann darauf dass sie die Kosten für den Ra und Gericht scheuen und dito auch nicht klagen. Das sind 99%. Daher funktioniert das Modell der Händler ja auch :D


    Als dritten Faktor die Zeit, denn der Kunde "braucht" ja seinen Wagen.


    Ergo: Naiv zu denken, der Rechtsweg würde dir in 2 Wochen die Reparatur eröffnen. Kann sein wenn der Händler ein lenkt, ist aber eher nicht an zu nehmen.

    Der wartet erst mal bis du Schiss bekommst wenns mit Kosten vor Gericht geht :D - und den "Sc***** ein ziehst " .


    Rechne im Worst Case mit 6 Monaten Fahrzeugausfall. Ich bin aber nicht im Film ab wann du die Reparatur selber in Auftrag geben kannst wenn der Verkäufer die Nachbesserung ab lehnt. Die Rechtssprechung ändert sich ja fast jährlich.


    Wenn dein Ra richtig fit ist dann macht er dem Händler ne Rechnung auf von der er sich nie wieder erholt. :evil:

    Genau das hatte ich letztens auch 1x. Ich schob es aber auf Irritationen von Außen, da ich mit einer Wallbox experimentierte die ich partout nicht unter 16A bekam.

    (Phönix ***** Controller) da habe ich beim Basteln die Ladung 12x innerhalb 20min gestartet. Danach hatte ich einen anderen Tacho. :D

    Ich werde das mit dem Anwalt versuchen. Es könnte vermutet werden, dass der Verkäufer (Händler) mir absichtlich das Fahrzeug so verkauft hat, um aus einer Gewährleistung herauszukommen.


    Öhm, nochmals, er kann nicht aus der GW "heraus kommen" . :rolleyes: Er könnte dir genau so gut ewiges Leben im Vertrag garantieren. Würdest du das auch glauben ?


    Ein alter bekannter Trick auf den, wie man sieht, leider immer noch viele rein fallen. Früher hieß es gerne "Im Auftrag" , aber es scheint div. Versionen zu geben.


    Erstaunlich ist aber die Tatsache dass es noch Händler gibt die das enorme finanzielle Risiko ein gehen, doch mal auf auf Kunden zu treffen, die den Vertrag hinterfragen lassen - anstatt vorn vornherein eine Garantie auf das Fahrzeug ab zu schließen.


    Welche Summe auf dem KVA steht ist unrelevant, wann du den Termin mit dem Ra hast ist wichtiger.



    Die eingeschlafene Spannung ist exorbitant niedrig - ABER seitens Renault so gewollt, warum auch immer. Normalerweise sollte in dem Bereich schon der DCDC Lader nach schieben. Daher sind Referenz-Tabellen zu Akku-Spannungen, Ladestände, etc. auf den ZOE an sich nicht anwendbar.


    Im Grunde forciert diese niedrige Spannung (niedrige Ladung) die Sulfatierung.

    Mache nicht immer alles so kompliziert, das meiste ist einfach zu verstehen.

    Das ein Händler die gesetzliche Gewährleistung geben muss weiß ja jeder.



    Wie du selber liest, eben leider nicht.


    Nicht mal wenn man die Käufer mit dem Kopf drauf stößt suchen sie immer noch nach "preiswerten Werkstätten" um den Schaden selber zu löhnen. Dass man 1: So was nicht unterschreibt und 2: Wissen sollte womit sich Rechtsanwälte beschäftigen tja, wir setzen zu viel voraus.

    Wird hektisch morgen. Ggü. bei Höffner ist Flohmarkt. Freut uns, wir schauen gern auf Flohmärkten. Wird aber Ka*** mit Parken und High Risk auf einen Tisch für 10 Leute. Am besten bestellt der Erste der da ist, 12:30 Uhr, mal einen Tisch zu 13:30 Uhr . Kann gut sein dass wir ~ 11:45 vor Ort sind und den Tisch klar machen , wegen Flohmarkt gucken.


    Kennwort Tisch Bestellung: - ZOE zu 13:30 - gilt für Alle . damit wir nicht doppelt reservieren. Frankie kann ja erst etwas später - kommt also nicht zu früh :D


    Wer die Location nicht kennt: Rein ins Gebiet, links Baumarkt, rechts Höffner, ganz nach hinten durch und links rum. Dann kommt Mrs. Pepper.

    Du denkst in die völlig falsche Richtung. Sche*** auf Kulanz, Inspektion, ex. Besitzer vorm Händler, etc.


    Les bitte mal alle meine Ausführungen. Einen "privaten Kaufvertrag" vom Händler gibt es nicht.


    Wenn er deinen Wagen vom Vorbesitzer in Zahlung genommen hat, durchlaufender Posten, weiter gedealt hat, dann sind jegliche "Privatklauseln" nichtig !

    RA kontaktieren !! Der wird sicherlich eine existente gesetzliche Gewährleistung fest stellen. Berichte bitte und geb ggf. das Geld fürn Ra aus wenn du keine RSV hast.


    Kontaktiere selber eher nicht den Händler, der erzählt dir im Himmel ist Jahrmarkt. Wahrscheinlich glaubst du den Kokolores noch den er dir erzählt.

    Vom Händler kaufen und einen "dubiosen" Privaten Kaufvertrag unterschreiben, der allgemein bekannt, nichtig ist, ist schon starker Tobak, sorry....


    Der Kontakt muss über deinen Ra laufen, sonst wirst du eh nicht für voll genommen.


    Was ist an "Rechtsanwalt einschalten" nicht zu verstehen ?