Beiträge von 380Volt

    Du verwischt auch Garantie und ges. Gewährleistung. Um in den Genuß einer ges. GW zu kommen reicht ein direkter Händlerkauf.


    Ist der Wagen aus der Werksgarantie, dann wird im allgemeinen (fast immer!) der Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie verkauft. In dem Fall gibt es eine Police.

    Diese Praxis schützt den Händler vor immensen Kosten innerhalb der 12 Monate Beweislastumkehr ! Es ist ein Irrglaube dass er ein "Gutmensch" ist weil er Gebrauchtwagen mit Garantie verkauft !

    Ohne Police (an den Käufer ausgehändigt !!) keine Garantie oberhalb der Werksgarantie ! Ich komme später noch drauf warum eine Aushändigung erfolgt. Ich kenne keinen Fall in dem die Police "stillschweigend" beim Händler verbleibt. Außerdem ist die Garantie ein Verkaufsargument - also will der Kunde auch was in den Händen haben. Wer dann "mit Garantie" kauft, aber mit leeren Händen ohne Police vom Hof fährt ist schlichtweg dumm. Geht der Händler in Insolvenz verpufft natürlich die gesetzliche GW !


    Beide Fälle können sich aber überschneiden wenn der Händler bspw. einen Wagen verkauft der 22 Monate alt ist. Die Werksgarantie läuft dann nur noch 2 Monate, die Ges. GW aber 12 Monate.

    Der Händler sichert sich dann für die Differenz der 10 Monate mittels Gebrauchtwagengarantie ab, (der Kunde bekommt eine Police !!) da ALLES was in die Ges. Gewährleistungsfrist fällt, sein Risiko ist.


    Reparaturen kann der Kunde bei Werksgarantie und Gebrauchtwagengarantie bei jedem Händler (in diesem Fall Renault) in Anspruch nehmen. Auch 800km entfern im Urlaub. In dem Fall legt man der Werkstatt die Police vor und die klärt alles mit der Versicherung. (Daher auch die Aushändigung) Egal ob Intec, Mercedes Garantie oder sonstige.

    Bei 3 Gebrauchtwagen Käufen in den letzten 40 Jahren bekam ich 3x eine Police ausgehändigt. Ist 100% Quote. Logisch besteht man als Käufer darauf wenn der Händler damit wirbt !


    Im Fall einer Gebrauchtwagengarantie müssen vor der Reparatur allerdings Rücksprachen mit dem Versicherungsgeber erfolgen - macht, wie eben erwähnt die Werkstatt.


    Im Fall der gesetzlichen Gewährleistung , ohne Existenz einer Gebrauchtwagengarantie, MUSS dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Der Käufer/Fahrer/Eigentümer des Wagens darf ohne Einverständnis des Verkäufers keine andere Werkstatt beauftragen !


    Noch eine kleine Feinheit: Gebrauchtwagen Garantien sehen immer Zuzahlungen ab einer bestimmten Kilometerleistung vor. Tritt aber ein Reparaturfall noch innerhalb der ges. Gewährleistung mit Beweislastumkehr ein, dann zieht diese, ohne Wenn und Aber . Der Händler hat alle anfallenden Kosten zu tragen. Es ist vielfach unseriöse Praxis, dass in den Fällen der Händler NUR auf die Garantieversicherung hin weist und der Kunde unwissentlich die Selbstbeteiligung der Garantieversicherung zahlt. DIE hat der Händler zu zahlen..


    Fakt ist: Der Kunde zahlt zu 99% innerhalb 12 Monaten nach dem Händler-Kauf keinen Cent bei Nachbesserungen. Sätestens nach dem ersten Schreiben von Ra. ;)


    Selbstverständlich ist Fahrlässigkeit ausgespart ! In allen Fällen.


    So, nun ist der TE dran die offenen Fragen zu beantworten.

    Das habe ich explizit erläutert. Eine "vielleicht Garantie" gibt es nicht, wenn Garantie, dann wird dir eine Police ausgehändigt.


    Aber der TE hat uns eigentlich alles Elementare vorenthalten und wir laufen wie die Ratten im Labyrinth...


    Mann kann nur Mutmaßen dass er safe ist - zumindestens auf der Besitzer-Schiene wurde erwähnt es gibt einen "anderen Vorbesitzer" den der TE nicht erreichen kann.

    Würde drauf deuten dass der Händler aus der Nummer nicht raus kommt. Jedes Wort lesen hilft.

    E-Frank


    Ich hab dann mal deinen Job gemacht:


    Autokauf beim Händler

    • Wird ein Auto vom Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, dann bedeutet das meist, dass der Händler nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner ist, sondern ein Privatverkauf vorliegt. Meist wird Ihnen der Autohändler auch ein entsprechendes Vertragsformular zur Unterzeichnung vorlegen.
    • Ein solches "Agenturgeschäft", bei der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte entsprechend einem Privatverkauf ausgeschlossen werden können, hat der BGH unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt (s. BGH Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 175/04).
    • Entscheidend hierfür ist, ob der Autohändler die finanziellen Risiken des Verkaufes trägt oder der Privateigentümer. Hat der Händler das Fahrzeug zum Beispiel schon vom Vorbesitzer in Zahlung genommen, dann ist er eher als Zwischenhändler zu betrachten und das Agenturgeschäft würde ein unzulässiges Umgehungsgeschäft darstellen. Die Gewährleistungsrechte könnten dann auch nicht ausgeschlossen werden.


    Quelle:

    https://www.12gebrauchtwagen.d…Unterzeichnung%20vorlegen.



    Du könntest also safe sein, musst deinen Vertrag vom Ra prüfen lassen, der schreibt dann auch den Händler an.

    Wagen safe parken, ggf. (billige) Ersatzschlorre besorgen. Das Ergebnis wird ggf. Monate dauern.



    PS: Auch das Kaufdatum hast du uns vorenthalten. Z.Zt. gelten im Übrigen 12 Monate Beweislastumkehr. Wenn du drüber bist eher no Chance.

    E-Frank


    Privat vom Händler geht nicht. Es ging früher "im Auftrag" dann waren sie raus aus der gesetzlichen Gewährleistung . (Irgendwie habe ich das Gefühl es wird mal wieder Garantie mit ges. GW verwechselt. Eine Gebrauchtwagen Garantie hast du erst mit entspr. Police.


    1: Kann es heute anders sein, bin nicht genau im Film. Urteile ?

    2: Müssen die Ansprüche an den Verkäufer gerichtet werden - bevor jemand Anderer dran rummelt.


    @ GGW heute, "Umgehung von Händlerverkauf" = "Im Auftrag"

    Bitte selber ausrecherchieren was die Gerichte heute dazu sagen - außerdem wissen wir nicht was du unterschrieben hast.


    DAS sind die Punkte die für dich elementar wichtig und für uns interessant sind !


    @Kaufvertrag - den du uns vorenthälst - ggf. vom Ra prüfen lassen - ne RSV wirst du ja wohl haben, ansonsten am falschen Ende gespart.

    Wenn du natürlich "wasserdichte" Klauseln unterschrieben hast, bei denen der Händler safe ist, aber du nicht, cest la vie.

    Naja, da wurde mal wieder einer abgelassen.


    Liest man mal wirklich alles dann ist die Verwirrung komplett. Ach ja - und woher soll das Geld kommen ?


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    www.tagesschau.de

    Als Alternative für ne 3 Meter Latte (oder wie letzte Woche, 300cm Dachrinne, recht kriminell transportiert...) , anstatt dafür den Hänger raus zu holen, Auto tauschen, etc. ppp., wäre ein Dachträger auch ganz cool für mich.

    Aber ne top Beratung mit Bildern wäre schon schön.