Beiträge von RZ135

    etwas OT aber passend:

    BA mit allen Ausstattungsmerkmalen erhalten. Genau für den Typ und Modell, in dem Fall eine Zoe. Was man nun genau bestellt hat steht ja in der Bestellung, was nicht drin steht, hat man nicht, fertig!


    Richtig OT: Ich habe eine BA, keine Zoe, da stehen sämtliche Ausstattungen drin, die bei dem Modell möglich waren/wären. Bei mir wurde kein Navi bestellt, folglich dementsprechend auch keine Telefonfunktion. Die Mittelkonsole ist aber mit sämtlichen Tasten damit bestückt aber funktionslos. Sollte ich mich nun über fehlende Funktionen beim Hersteller beschweren, weil in meiner BA die Telefonfunktion beschrieben ist?

    da dafür alle Fensterheber mit Impulsfunktion ausgestattet sein müssen.

    denke eher nicht. Ist bei anderen Fahrzeugen auch nicht so.

    Die Ausstattung, das man alle Fenster und gegebenenfalls Schiebe-Glas- Cabriodach antsteuern und schließen, übrigens auch öffnen kann, hat mit der Impulsfunktion nichts zu tun. Mit der Funktion kann man alle elektr. Fensterheber ansteuern, schließen oder öffnen. Das ist der Normalfall bei deutschen Fahrzeugen seit mind. 25 Jahren.

    Kann natürlich bei der Zoe anders sei, was ich nicht glaube.

    unter Punkt VIII. Absatz 6. des Mietvertrages steht einiges drin. Ansonsten einfach mal den Mietvertrag selber durchlesen.


    6. Die Mieter verpflichten sich, termingemäß die jeweils vorgesehenen und
    fälligen Wartungsprogramme für das Elektrofahrzeug nebst Batterie einzuhalten, in das die Batterie integriert wurde. Die Wartungsarbeiten können
    nur bei einer zugelassenen Werkstatt des Herstellers durchgeführt werden,
    die über die sog. „After Sales Dokumentation von ZE“ verfügen. Sie verpflichten sich, selber keine Eingriffe an der oder in die Batterie vorzunehmen oder durch einen Reparaturbetrieb vornehmen zu lassen, der für die
    Art der Wartung/Reparatur nicht zugelassen ist.



    Heißt: das der Mieter für die ordnungsgemäße Wartung und Service selber verantwortlich ist und auch durchzuführen hat. Das ist deine Pflicht und man hat auch dafür unterschrieben. ;)

    Nebenprodukt, Fenster schließen per FB wie in Bedienungsanleitung beschrieben funktioniert auch nicht.

    wo steht das beschrieben, das man mit der FB die Fenster schließen kann. Bitte mit Seitenangabe.

    Tür öffnen und aussteigen. Stehe direkt an der wieder geschlossenen Tür und drücke an der FB 2x auf Schließen (in der Absicht, die Spezialfunktion zu aktivieren).

    In der BA steht ja deutlich, wenn das Fahrzeug mit der ,,Spezialverriegelung,, ausgestattet ist. Die Betonung liegt auf ,,wenn,, . Dazu müsste man mal jemand kennen der die Ausstattung hat und auch so funktioniert.

    Wenn nicht, dann geht das eben nicht.