Ladung nicht möglich (Z.E. 40), temporär schwarzes Display

  • Das habe ich explizit erläutert. Eine "vielleicht Garantie" gibt es nicht, wenn Garantie, dann wird dir eine Police ausgehändigt.

    Das ist nicht ganz richtig. Eine Garantie/Gewährleistung läuft über den Händler und du bekommst keine Police. Dein Ansprechpartner ist der Händler. In der Regel läuft die 1 Jahr. Als Käufer kann man diesen Vertrag dann verlängern, dann bekommst du die Police auf deinen Namen. Dazu muss man sich natürlich mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung setzen. Die gebräuchlichste ist die Intec AG bei den Händlern.

    Gute Händler bezahlen die Prämie für das eine Jahr selbst. Bei den weniger guten, muss man ein Vertrag abschließen. :/

  • Du verwischt auch Garantie und ges. Gewährleistung. Um in den Genuß einer ges. GW zu kommen reicht ein direkter Händlerkauf.


    Ist der Wagen aus der Werksgarantie, dann wird im allgemeinen (fast immer!) der Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie verkauft. In dem Fall gibt es eine Police.

    Diese Praxis schützt den Händler vor immensen Kosten innerhalb der 12 Monate Beweislastumkehr ! Es ist ein Irrglaube dass er ein "Gutmensch" ist weil er Gebrauchtwagen mit Garantie verkauft !

    Ohne Police (an den Käufer ausgehändigt !!) keine Garantie oberhalb der Werksgarantie ! Ich komme später noch drauf warum eine Aushändigung erfolgt. Ich kenne keinen Fall in dem die Police "stillschweigend" beim Händler verbleibt. Außerdem ist die Garantie ein Verkaufsargument - also will der Kunde auch was in den Händen haben. Wer dann "mit Garantie" kauft, aber mit leeren Händen ohne Police vom Hof fährt ist schlichtweg dumm. Geht der Händler in Insolvenz verpufft natürlich die gesetzliche GW !


    Beide Fälle können sich aber überschneiden wenn der Händler bspw. einen Wagen verkauft der 22 Monate alt ist. Die Werksgarantie läuft dann nur noch 2 Monate, die Ges. GW aber 12 Monate.

    Der Händler sichert sich dann für die Differenz der 10 Monate mittels Gebrauchtwagengarantie ab, (der Kunde bekommt eine Police !!) da ALLES was in die Ges. Gewährleistungsfrist fällt, sein Risiko ist.


    Reparaturen kann der Kunde bei Werksgarantie und Gebrauchtwagengarantie bei jedem Händler (in diesem Fall Renault) in Anspruch nehmen. Auch 800km entfern im Urlaub. In dem Fall legt man der Werkstatt die Police vor und die klärt alles mit der Versicherung. (Daher auch die Aushändigung) Egal ob Intec, Mercedes Garantie oder sonstige.

    Bei 3 Gebrauchtwagen Käufen in den letzten 40 Jahren bekam ich 3x eine Police ausgehändigt. Ist 100% Quote. Logisch besteht man als Käufer darauf wenn der Händler damit wirbt !


    Im Fall einer Gebrauchtwagengarantie müssen vor der Reparatur allerdings Rücksprachen mit dem Versicherungsgeber erfolgen - macht, wie eben erwähnt die Werkstatt.


    Im Fall der gesetzlichen Gewährleistung , ohne Existenz einer Gebrauchtwagengarantie, MUSS dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Der Käufer/Fahrer/Eigentümer des Wagens darf ohne Einverständnis des Verkäufers keine andere Werkstatt beauftragen !


    Noch eine kleine Feinheit: Gebrauchtwagen Garantien sehen immer Zuzahlungen ab einer bestimmten Kilometerleistung vor. Tritt aber ein Reparaturfall noch innerhalb der ges. Gewährleistung mit Beweislastumkehr ein, dann zieht diese, ohne Wenn und Aber . Der Händler hat alle anfallenden Kosten zu tragen. Es ist vielfach unseriöse Praxis, dass in den Fällen der Händler NUR auf die Garantieversicherung hin weist und der Kunde unwissentlich die Selbstbeteiligung der Garantieversicherung zahlt. DIE hat der Händler zu zahlen..


    Fakt ist: Der Kunde zahlt zu 99% innerhalb 12 Monaten nach dem Händler-Kauf keinen Cent bei Nachbesserungen. Sätestens nach dem ersten Schreiben von Ra. ;)


    Selbstverständlich ist Fahrlässigkeit ausgespart ! In allen Fällen.


    So, nun ist der TE dran die offenen Fragen zu beantworten.

  • Ich konkretisiere nochmal: Die ZOE ist von 5/2017. In 2019 hatte sie bei einem Vorbesitzer einen Motortausch mit 37.000 km. Die Wartung wurde in diesem Jahr wohl nicht gemacht… Der Händler, von dem ich sie in 11/2021 gekauft habe, hat mit mir einen privaten Kaufvertrag gemacht. Sicher hatte ich dadurch einen besseren Preis… Das die eine Durchsicht fehlt, habe ich im Eifer des Gefechts nicht gesehen. Und ich will auch keine Absicht unterstellen. Renault beruft sich nun auf die fehlende Wartung in 2019 für die Ablehnung der Kulanz. Und den Verkäufer kann ich als Privatmann nicht haftbar machen… Was mir noch bleibt: Ich kann wohl lediglich in verschiedenen Werkstätten rumfragen, ob der Preis für die Reparatur geringer ist…

  • Du denkst in die völlig falsche Richtung. Sche*** auf Kulanz, Inspektion, ex. Besitzer vorm Händler, etc.


    Les bitte mal alle meine Ausführungen. Einen "privaten Kaufvertrag" vom Händler gibt es nicht.


    Wenn er deinen Wagen vom Vorbesitzer in Zahlung genommen hat, durchlaufender Posten, weiter gedealt hat, dann sind jegliche "Privatklauseln" nichtig !

    RA kontaktieren !! Der wird sicherlich eine existente gesetzliche Gewährleistung fest stellen. Berichte bitte und geb ggf. das Geld fürn Ra aus wenn du keine RSV hast.


    Kontaktiere selber eher nicht den Händler, der erzählt dir im Himmel ist Jahrmarkt. Wahrscheinlich glaubst du den Kokolores noch den er dir erzählt.

    Vom Händler kaufen und einen "dubiosen" Privaten Kaufvertrag unterschreiben, der allgemein bekannt, nichtig ist, ist schon starker Tobak, sorry....


    Der Kontakt muss über deinen Ra laufen, sonst wirst du eh nicht für voll genommen.


    Was ist an "Rechtsanwalt einschalten" nicht zu verstehen ?

  • Du verwischt auch Garantie und ges. Gewährleistung. Um in den Genuß einer ges. GW zu kommen reicht ein direkter Händlerkauf.

    Mache nicht immer alles so kompliziert, das meiste ist einfach zu verstehen.

    Das ein Händler die gesetzliche Gewährleistung geben muss weiß ja jeder. Das immer mehr Händler eine Versicherung dafür haben und anbieten, sollte auch jedem bekannt sein, diese muss entweder vom Kunden oder Händler bezahlt werden. Das ist perse nicht schlecht. Diese Versicherung nennt man dann Gebrauchtwagengarantie und ist fahrzeugbezogen. Bei meinem Händler waren es ca. 400€ Prämie für das eine Jahr Gewährleistung/ Gebrauchtwagengarantie. Von einer Werksgarantie ist hier gar nicht die Rede und interessiert hier auch keinen.

    Ich habe meine Gebrauchtwagengarantie, vom Händler bei Kauf abgeschlossen und bezahlt, kurz vor Ablauf übernommen und weiter bezahlt für 2 Jahre. Habe also immer noch die Gebrauchtwagengarantie, was mit der Gewährleistung an sich nichts mehr zu tun hat. Also ist das verwischen von Garantie und Gewährleistung sehr treffend.

    Die Welt ist eben schön bunt und nicht nur schwarz/weiß.


    Aber mal zum Thema:

    Man kauft ein Fahrzeug, mit AT-Motor, ohne eine nachgewiesene Wartung 2019, man macht beim ,,Händler,, einen privaten Kaufvertrag (wie geht das ?), freut sich über den niedrigen Preis vom Fahrzeug.

    Und den Verkäufer kann ich als Privatmann nicht haftbar machen

    Verkäufer war doch der Händler!


    Bitte mal sortieren, damit alle im Bilde sind.

  • Mache nicht immer alles so kompliziert, das meiste ist einfach zu verstehen.

    Das ein Händler die gesetzliche Gewährleistung geben muss weiß ja jeder.



    Wie du selber liest, eben leider nicht.


    Nicht mal wenn man die Käufer mit dem Kopf drauf stößt suchen sie immer noch nach "preiswerten Werkstätten" um den Schaden selber zu löhnen. Dass man 1: So was nicht unterschreibt und 2: Wissen sollte womit sich Rechtsanwälte beschäftigen tja, wir setzen zu viel voraus.

  • Ich werde das mit dem Anwalt versuchen. Es könnte vermutet werden, dass der Verkäufer (Händler) mir absichtlich das Fahrzeug so verkauft hat, um aus einer Gewährleistung herauszukommen.


    Öhm, nochmals, er kann nicht aus der GW "heraus kommen" . :rolleyes: Er könnte dir genau so gut ewiges Leben im Vertrag garantieren. Würdest du das auch glauben ?


    Ein alter bekannter Trick auf den, wie man sieht, leider immer noch viele rein fallen. Früher hieß es gerne "Im Auftrag" , aber es scheint div. Versionen zu geben.


    Erstaunlich ist aber die Tatsache dass es noch Händler gibt die das enorme finanzielle Risiko ein gehen, doch mal auf auf Kunden zu treffen, die den Vertrag hinterfragen lassen - anstatt vorn vornherein eine Garantie auf das Fahrzeug ab zu schließen.


    Welche Summe auf dem KVA steht ist unrelevant, wann du den Termin mit dem Ra hast ist wichtiger.

  • Nachtrag: Sobald der Ra "grünes Licht" für eine erfolgreiche Klage gibt, selbstverständlich wird der Händler vorher mehrfach kontaktiert, mit Fristsetzungen, solltest du dir ggf. einen Ersatzwagen besorgen. Es sei denn der RA signalisiert dass du bei Nichttätigwerden des Händlers die Rep. beauftragen darfst.


    Taktik dieser Händler ist u.a. die Zeit, die so eine Klage dauert. Zuerst mal setzen sie natürlich drauf dass die Kunden an einer RSV gespart haben und nicht intervenieren, dann darauf dass sie die Kosten für den Ra und Gericht scheuen und dito auch nicht klagen. Das sind 99%. Daher funktioniert das Modell der Händler ja auch :D


    Als dritten Faktor die Zeit, denn der Kunde "braucht" ja seinen Wagen.


    Ergo: Naiv zu denken, der Rechtsweg würde dir in 2 Wochen die Reparatur eröffnen. Kann sein wenn der Händler ein lenkt, ist aber eher nicht an zu nehmen.

    Der wartet erst mal bis du Schiss bekommst wenns mit Kosten vor Gericht geht :D - und den "Sc***** ein ziehst " .


    Rechne im Worst Case mit 6 Monaten Fahrzeugausfall. Ich bin aber nicht im Film ab wann du die Reparatur selber in Auftrag geben kannst wenn der Verkäufer die Nachbesserung ab lehnt. Die Rechtssprechung ändert sich ja fast jährlich.


    Wenn dein Ra richtig fit ist dann macht er dem Händler ne Rechnung auf von der er sich nie wieder erholt. :evil: