Ladung nicht möglich (Z.E. 40), temporär schwarzes Display

  • Na dann lass dir doch von deinem Händler bestätigen das die Wartung km zuge des motorentausches gemacht wurde und alles wird 👍

    ZOE life Phase2 41kwh mit Winterpaket, Armlehne, Nebelscheinwerfer und Ganzjahresreifen BJ 05/20


    KIA Niro EV Spirit MJ 23

  • Das Problem ist, dass es 2019 einen anderen Besitzer gab… Ich hatte gestern die Werkstatt von damals dran, die hatte die ZOE nur zum Motorentausch da… Ich glaube nicht, dass der mir was bescheinigt. Den Besitzer von damals erreiche ich nicht. Gekauft habe ich sie privat von einem E-Händler („Lautlos“ Ursin Wienecke in Oldenburg). Der bietet mir finanziell natürlich auch nichts weiter an…


    Andere Frage: Kennt jemand einen, der sich zutraut, die ZOE privat zu reparieren? Es müsste der Motor ausgebaut werden, um an besagten Filter zu kommen…


    LG

  • Wenn du das Auto vom Händler gekauft hast, hast du vielleicht noch Garantie oder ist das jetzt schon länger her?

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  • Wenn du das Auto vom Händler gekauft hast, hast du vielleicht noch Garantie oder ist das jetzt schon länger her?

    Beitrag #12 hilft dir weiter - bitte genau lesen, was E-Frank schreibt "... Gekauft habe ich sie privat....".

    ZOE Experience R110 Z.E. 50, 11/2020, PH2, Titanum-Grau, Winter-, Visio-, und Navi-Paket, GJR Michelin

  • Deswegen erlischt ja die Garantie vom Händler nicht, wenn es noch in der Garantiezeit ist.


    Ausserdem kann ich da sehen das er ihn privat vom Händler gekauft hat:


    Gekauft habe ich sie privat von einem E-Händler („Lautlos“ Ursin Wienecke in Oldenburg).

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  • E-Frank


    Privat vom Händler geht nicht. Es ging früher "im Auftrag" dann waren sie raus aus der gesetzlichen Gewährleistung . (Irgendwie habe ich das Gefühl es wird mal wieder Garantie mit ges. GW verwechselt. Eine Gebrauchtwagen Garantie hast du erst mit entspr. Police.


    1: Kann es heute anders sein, bin nicht genau im Film. Urteile ?

    2: Müssen die Ansprüche an den Verkäufer gerichtet werden - bevor jemand Anderer dran rummelt.


    @ GGW heute, "Umgehung von Händlerverkauf" = "Im Auftrag"

    Bitte selber ausrecherchieren was die Gerichte heute dazu sagen - außerdem wissen wir nicht was du unterschrieben hast.


    DAS sind die Punkte die für dich elementar wichtig und für uns interessant sind !


    @Kaufvertrag - den du uns vorenthälst - ggf. vom Ra prüfen lassen - ne RSV wirst du ja wohl haben, ansonsten am falschen Ende gespart.

    Wenn du natürlich "wasserdichte" Klauseln unterschrieben hast, bei denen der Händler safe ist, aber du nicht, cest la vie.

  • E-Frank


    Ich hab dann mal deinen Job gemacht:


    Autokauf beim Händler

    • Wird ein Auto vom Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, dann bedeutet das meist, dass der Händler nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner ist, sondern ein Privatverkauf vorliegt. Meist wird Ihnen der Autohändler auch ein entsprechendes Vertragsformular zur Unterzeichnung vorlegen.
    • Ein solches "Agenturgeschäft", bei der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte entsprechend einem Privatverkauf ausgeschlossen werden können, hat der BGH unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt (s. BGH Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 175/04).
    • Entscheidend hierfür ist, ob der Autohändler die finanziellen Risiken des Verkaufes trägt oder der Privateigentümer. Hat der Händler das Fahrzeug zum Beispiel schon vom Vorbesitzer in Zahlung genommen, dann ist er eher als Zwischenhändler zu betrachten und das Agenturgeschäft würde ein unzulässiges Umgehungsgeschäft darstellen. Die Gewährleistungsrechte könnten dann auch nicht ausgeschlossen werden.


    Quelle:

    https://www.12gebrauchtwagen.d…Unterzeichnung%20vorlegen.



    Du könntest also safe sein, musst deinen Vertrag vom Ra prüfen lassen, der schreibt dann auch den Händler an.

    Wagen safe parken, ggf. (billige) Ersatzschlorre besorgen. Das Ergebnis wird ggf. Monate dauern.



    PS: Auch das Kaufdatum hast du uns vorenthalten. Z.Zt. gelten im Übrigen 12 Monate Beweislastumkehr. Wenn du drüber bist eher no Chance.

  • Klaus, der ZOE ist von 2017....

    Wenn er ihn von einem Autohändler gekauft hat gibt es noch zumindest Gewährleistung oder vielleicht sogar Garantie und das ist u abhängig vom Baujahr.

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  • Das habe ich explizit erläutert. Eine "vielleicht Garantie" gibt es nicht, wenn Garantie, dann wird dir eine Police ausgehändigt.


    Aber der TE hat uns eigentlich alles Elementare vorenthalten und wir laufen wie die Ratten im Labyrinth...


    Mann kann nur Mutmaßen dass er safe ist - zumindestens auf der Besitzer-Schiene wurde erwähnt es gibt einen "anderen Vorbesitzer" den der TE nicht erreichen kann.

    Würde drauf deuten dass der Händler aus der Nummer nicht raus kommt. Jedes Wort lesen hilft.