Das wäre einfach umsetzbar und TÜV/StVzO-konform
1. Jein - StVZO-konform vielleicht, aber die StVO (ohne "Z") sagt: Mit Standlicht darf man nicht fahren - wenn man fährt, ist das Fahrlicht (Abblendlicht) einzuschalten.
2. Bei Standlicht werden die vorderen Begrenzungsleuchten deutlich gedimmt - das ist als Tagfahrlicht nicht hell genug.
Ich bin nicht sicher, aber es gibt glaube ich eine Skandinavien-Betriebsart - da sind dann allerdings immer die Hauptscheinwerfer an, also kein Tagfahrlicht, sondern volle Beleuchtung, sobald der Motor läuft.