Ich sag nur Dieselskandal. Diese Nummer ist ähnlich wenn nicht sogar identisch.
Da bin ich nicht so sicher: Beim Dieselskandal wurde bewusst getäuscht, um zu verschleiern, dass das Auto zulassungs-relevante gesetzliche Abgas-Grenzwerte im Normalbetrieb nicht einhält. Es hätte also ohne die Täuschung gar nicht erst eine Typzulassung bekommen.
Wenn aber das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Kopfschutzes am Seiten-Airbag für die Typzulassung nicht relevant ist - der Satz "Wir können Ihnen versichern, dass der Renault ZOE ein sicheres Fahrzeug ist, das alle gesetzlichen Sicherheitsnormen erfüllt." impliziert dies - kann man auf dem Rechtsweg vermutlich wenig machen. Ausnahme: Im Kaufvertrag wurde wirklich der Kopf-Seiten-Airbag ausdrücklich genannt und man könnte daher aus dem Fehlen des Kopfschutzes im gelieferten Fahrzeug vielleicht eine mangelhafte Vertragserfüllung konstruieren. Meine juristische Laien-Meinung.