Hier sind alle EFH z.B. mit 63A angebunden, da gehen 22kW (32A) eigentlich immer und 11kW sowieso.
OT:
Die EFH mögen vielleicht mit 63A abgesichert sein, aber da gibt es eine Kleinigkeit zu beachten: Bei der Dimensionierung des Endleitungsnetzes wird eine Wohneinheit mit 14,5 kW (bei el. Warmwasserbereitung mit 34 kW) angesetzt. Es können also keineswegs alle Anlieger einer Straße mal eben gleichzeitig je 63A beziehen. Und das ist dann auch gleich die Erklärung dafür, dass laut Anschlussverordnung 11-kW-Ladepunkte meldepflichtig und 22-kW-Ladepunkte genehmigungspflichtig sind.
Es ist eben doch ein klein wenig komplizierter...