...zoe-09 schrieb aber excl. MwSt ...
Beiträge von wohliks
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Alles gut - ich finde es richtig und wichtig, auf sowas immer mal wieder hinzuweisen.
Ich habe auf FB schon Diskussionen dazu erlebt, bei denen die Beteiligten nicht mal wussten, dass es einen ganz grundlegenden Unterschied zwischen Strom-Lieferant und dem Betreiber des lokalen Netzes geben kann und dass der Netzbetreiber - und eben nicht der Stromverkäufer - der einzig richtige Ansprechpartner für dieses Thema ist.
Viele Netzbetreiber haben übrigens ihre Melde-Formulare nicht öffentlich im Internet stehen, weil sie davon ausgehen, dass eine Wallbox grundsätzlich durch einen akkreditierten Elektrofachbetrieb installiert wird. Dieser hat beim Netzbetreiber einen entsprechenden Account und kann die Anmeldung erledigen.
Bei mir nun ist die 16-A-CEE in der Garage bereits vorhanden und meine "Wallbox" keine Festinstallation, sondern ein JuiceBooster. Der Fall kommt in den Allgemeinen Netzanschlussbedingungen durchaus vor (Stichwort IC-CPD), die Anmeldung war aber für meinen Netzbetreiber "Neuland" - die hatten noch keine Regelung, auf welchem Weg dann die Anmeldung erfolgen sollte...
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Ganz wichtig ist es in diesem Kontext, den Unterschied zwischen Stromanbieter (frei wählbar) und Energienetzbetreiber (durch den Wohnort festgelegt) zu machen - entscheidend sind nämlich die Bedingungen des Letzteren!
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Hallo,
ich habe nichts weiter dazu gefunden hier im Forum. Deswegen mache ich hier mal ein neues Thema dazu auf:
Gut, dass Du das Thema nochmal in den Fokus stellst, man kann nicht oft genug darauf hinweisen.
Einen kleinen Einwand bezüglich deiner Einleitung kann ich mir aber nicht verkneifen: Die Foren-Suche nach "genehmigungspflichtig" oder "genehmigungspflicht" fördert aktuell 10 Fundstellen zu Tage, vor Deinem Beitrag müssten es also 9 gewesen sein. Denn ich konnte mich erinnern, dass ich mich an verschiedenen Stellen schon mal dazu geäußert hatte.
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In meiner EU-Übereinstimmungbescheinigung für die Zoe steht bei der Bereifung für die Vorderachse "91", die 89 bzw. 88 gilt dort nur für die Hinterachse - siehe hier: Klick!
Da kommt mir die Eintragung mit 89 vorne schon etwas seltsam vor...
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Anscheinend ja: Meine Zoe wurde am 1.7.2020 ausgeliefert, da war auch keine Tasche fürs Kabel dabei und die Fußmatten und das Warndreieck-Verbandstaschen-Kit kamen nicht von Renault, sondern von meinem Händler.
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Ja gut, wenn Du dir da so sicher bist, aber wer sagt denn das das so bleibt und es nicht morgen eine Zoe mit Windowbag gibt.
Aus meiner Sicht kann man in so einem Fall nicht genug warnen und auch nichts schön reden. Aber macht doch was ihr wollt, ich bin hier raus...Entschuldige bitte, aber warum bist Du jetzt eingeschnappt?
Ich habe in meiner Einleitung deutlich geschrieben, dass Deine Warnung grundsätzlich berechtigt ist - und dass ich von solchem Bastelwerk nichts halte und immer Original-Zubehör bevorzugen würde. Der Hinweis auf die Rettungskarte diente nur der zusätzlichen Information, dass die Zoe derzeit wohl keine Vorhang-Airbags hat...
Wenn der Window-Bag kommt, dann wird er auch in der Rettungskarte verzeichnet werden, denn die Rettungsdienste/Feuerwehren verlassen sich auf diese Informationen.
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Ja das ist eine Option, aber unpraktisch ist es trotzdem.
Ich habe meine Zoe am 1.7.2020 bekommen und bis jetzt ist mir am Teil-Kunstleder noch nicht der von Dir beschriebene "zu kalt/heiß-Effekt" negativ aufgefallen...
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Wenn Dich das Kunstleder allzu sehr stört: Es gibt dem Vernehmen nach recht gut passende und auch gut aussehende "Schon-" Bezüge bei Renault und im Zubehörhandel...
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maikt : Im Prinzip hast Du recht - man sollte da bei modernen Autos äußerst vorsichtig sein, weil man nie weiß, wo überall relevante - und ggf. sogar gefährliche - Technik versteckt ist. Ich persönlich würde sowieso auf jeden Fall das Original-Zubehör vorziehen und dann auch die vorhandenen und dafür vorgesehenen Befestigungspunkte nutzen.
Aber zu Deiner konkreten Warnung: Wenn ich mir die Rettungskarte für die Zoe Ph2 so ansehe, gibt es dort Airbags nur im Armaturenbrett (Beifahrerseite), im Lenkrad sowie in den Sitzflächen (Anti-Dive) und äußeren Rückenlehnen (Seitenaufprall) der Frontsitze...