Der Stromanbieter hat in diesem Fall gar nix zu sagen - Ansprechpartner ist der Netzbetreiber!
ERGÄNZUNG:
Da habe ich eine interessante Erfahrung gemacht: Mein Stromanbieter sind die Städtischen Werke Kassel, gleichzeitig sind sie der Netzbetreiber an meinem Wohnort - quasi alles aus einer Hand. Und obwohl das ja nun im Prinzip eine Firma ist, war die Auskunft der Abteilung "Stromverkauf": "(JuiceBooster) muss man nicht anmelden" - die Abteilung "Netz & Service" dagegen hat mich auf § 19 NAV hingewiesen und mir erklärt, dass durch das Anschließen des JuiceBoosters und Autos diese CEE-Dose zum meldepflichtigen Ladepunkt wird - ist auch eigentlich völlig logisch, wenn man die technische Seite (Netz-Auslastung) betrachtet.
Außerdem gilt dies hier bundesweit: Klick!
Nach Auskunft meines lokalen Netzbetreibers werden dabei Wallboxen und "fliegende" Ladegeräte an CEE-Dosen gleich behandelt - logisch, denn hier geht es ja nicht um Formalien, sondern darum, dass ein Netzbetreiber solche "Grossverbraucher" kennen muss, um die Auslastung seines Verteilnetzes zu überwachen und ggf. zu reagieren (Baumaßnahmen) , damit es nicht zu Störungen kommt.