Die gibt es sowieso nicht, solange Du beim "Touchen" keinen Unfall verursachst.
Wenn man den Gesetzestext mal durchliest, werden die Standard-Handy-Straf-Kriterien (in die Hand nehmen,...) beim Touchscreen schon mal nicht erfüllt. Eine kurze Blickwendung - z.B. für den Senderwechsel - wird dort ja sogar ausdrücklich als zulässig erachtet.
Dann kommt eine Strafe nach meinem Gefühl eigentlich nur in Betracht, wenn es - wie im dort vorgestellten Fall des Tesla - einen Unfall gab, bei dem unterstellt oder nachgewiesen werden kann, dass man sich durch die Bedienung des Touchscreens hat ablenken lassen und so die Unfallursache gesetzt oder bei der Vermeidung eines Unfalls versagt hat. Dabei ist es dann vermutlich unerheblich, ob man nun gerade telefoniert, am Navi programmiert oder "nur" das Scheibenwischer-Intervall oder die Klimatisierung eingestellt hat, denn in solchen Fällen gab es auch schon im Vor-Handy/Navi-Zeitalter immer Strafen - Zigarette runtergefallen, Wespe im Auto, vom mitfahrenden Kind/Hund/Katze abgelenkt...