Gut wenn man nur eine CEE 32 in der Garage hat und mobiles Zeugs dranklemmt. Ausserdem lohnt sich dann Guerilla Strom...
Nun ja: In den "Allgemeinen Anschlussbedingungen" des für Deine Gegend zuständigen Stromnetz-Betreibers steht mit ziemlicher Sicherheit, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge >12 kVA genehmigungspflichtig sind - dabei gilt eine CEE-Dose, an der ein "fliegendes" Ladegerät wie JuiceBooster etc. angesteckt wird, per Definition genauso als Ladeeinrichtung wie eine Wallbox! Für den sicheren Betrieb des Verteilnetzes ist nämlich entscheidend, dass ein E-Auto hohe Leistungen über längere Zeit entnimmt - darum muss ein Netzbetreiber das wissen, damit es nicht zu Schäden oder gar Ausfällen durch Überlastung kommt. Bei Ladepunkten >12 kVA kann der Netzbetreiber auch fordern, dass die Ladeeinrichtung durch ihn steuerbar sein muss (Lastmanagement).
Die regelmäßige Nutzung einer CEE zum E-Auto laden ohne Meldung an den Netzbetreiber kann einem also schon bei einer CEE16 (meldepflichtig) auf die Füße fallen, bei einer CEE32 (genehmigungspflichtig) erst recht...
Zum zweiten Punkt: Guerilla-Anlagen haben vergleichsweise geringe Leistungen - wieviele Tage willst Du warten, bis Dein Akku voll ist?