Kann es sein, dass die WB mehrals 11 KW kann? Dann wäre sie wahrscheinlich genehmigungspflichtig und der Netzbetreiber soll / muss / darf darauf zugreifen können, wenn Überlast in dem Netzbereich besteht.
So ist es zumindest bei den Pfalzwerken geregelt.
H.
Nicht nur da - hier (Städtische Werke Kassel) ist das genauso.