Beiträge von wohliks

    Ich komme im Moment nicht dazu, größere Experimente zu veranstalten, aber das deckt sich mit meinem Gefühl:


    Nimmt man den Fuß vom Gas, dann fühlt sich oberhalb von 70 km/h die Verzögerung an wie "Motorbremse" beim Verbrenner - da werden vermutlich die 0,7 m/s² nicht erreicht und das Bremslicht bleibt demnach aus.

    Fällt die Geschwindigkeit unter 70 km/h, dann wird die Verzögerung gefühlt deutlich stärker und bleibt so bis fast zum Stillstand - in dieser Phase geht dann sicher auch das Bremslicht an.


    Nachtrag: Wenn man nur ein bisschen vom "Gas" geht und die Verzögerung unter den oben genannten 0,7 m/s² bleibt, darf das Bremslicht nicht angehen - und wird es wohl auch nicht: Die Zoe hat ja eine europäische Zulassung, dann muss sie diese Vorgaben einhalten.

    Ich habe mich während der Lieferzeit meiner Zoe mit dem Thema befasst und bin letztlich beim JuiceBooster gelandet.


    Der ist zwar im Verhältnis zu den beiden Konkurrenten nicht eben der billigste und hat auch keine Bluetooth- oder WLAN-Schnittstelle sowie eine passende App, aber er ist nach meinem Dafürhalten in punkto (Funktions-)Sicherheit am besten durchdacht:


    Die verschiedenen Adapter (CEE16, CEE32, blauer Camping Stecker, Schukostecker) sind codiert - der JuiceBooster stellt sich automatisch auf die für den jeweiligen Adapter zulässige Ladeleistung ein, eine versehentliche Fehlbedienung (z.B. Einstellung eines zu hohen Ladestroms) ist durch das Konzept ausgeschlossen. Der Schuko-Adapter hat außerdem einen integrierten Temperatursensor, um die Temperatur der Stecker-Dosen-Kombination zu überwachen, bei unzulässiger Erwärmung wird die Ladung unterbrochen.


    Außerdem habe ich irgendwo eine Vergleichstabelle gesehen, wo der Juice-Booster als einzige "fliegende Wallbox" alle Sicherheits-Anforderungen ohne Abstriche erfüllt hatte.


    Die fehlende App und die dadurch möglichen Einstellungen kann man als Nachteil sehen, aber dafür ist er ohne großes Rumgefummel direkt nutzbar: Adapter dran, Stecker in Dose, Ladekabel in ZOE, fertig.


    Einziger wirklicher Nachteil: Mangels App gibt es leider keine Anzeige der übertragenen Energiemenge (das soll wohl bei den beiden anderen Geräten möglich sein), aber damit kann ich leben, denn in meiner Garagen-Unterverteilung habe ich einen Zwischenzähler mit einem rücksetzbaren Zählwerk (wie ein Tageskilometerzähler), mit dem ich die Energiemenge pro Ladevorgang erfassen kann. Und wenn ich mal jemandem gezapften Strom vergüten möchte, kann ich das anhand meiner "Heimlade-Erfahrung" und der Prozentanzeige in der ZOE hinreichend genau hochrechnen...

    Die gibt es sowieso nicht, solange Du beim "Touchen" keinen Unfall verursachst.


    Wenn man den Gesetzestext mal durchliest, werden die Standard-Handy-Straf-Kriterien (in die Hand nehmen,...) beim Touchscreen schon mal nicht erfüllt. Eine kurze Blickwendung - z.B. für den Senderwechsel - wird dort ja sogar ausdrücklich als zulässig erachtet.


    Dann kommt eine Strafe nach meinem Gefühl eigentlich nur in Betracht, wenn es - wie im dort vorgestellten Fall des Tesla - einen Unfall gab, bei dem unterstellt oder nachgewiesen werden kann, dass man sich durch die Bedienung des Touchscreens hat ablenken lassen und so die Unfallursache gesetzt oder bei der Vermeidung eines Unfalls versagt hat. Dabei ist es dann vermutlich unerheblich, ob man nun gerade telefoniert, am Navi programmiert oder "nur" das Scheibenwischer-Intervall oder die Klimatisierung eingestellt hat, denn in solchen Fällen gab es auch schon im Vor-Handy/Navi-Zeitalter immer Strafen - Zigarette runtergefallen, Wespe im Auto, vom mitfahrenden Kind/Hund/Katze abgelenkt...

    Diese Frage kann man mit einem entschiedenen "Jein" beantworten: In der Zoe gibt es für alle fahrbetriebs-relevanten Funktionen (Licht, Klima, Scheibenwischer, Scheibenheizung, Radiolautstärke, etc) eigene Bedienelemente, so eine Konstellation wie im vorgetragenen Fall wird also nicht eintreten.


    "Jein" deshalb, weil man natürlich auch in der Zoe während der Fahrt am Touchscreen rumspielen und sich so vom Verkehrsgeschehen ablenken lassen kann.


    Wirklich heikel finde ich Autos, in denen diese Grundfunktionen ausschließlich über den Touchscreen - und dort am besten noch in verschachtelten Untermenüs - bedient werden können. Dass sowas vom KBA überhaupt zugelassen wird, kann ich nicht so richtig verstehen. :/

    Jein: Eine simple Schuko-Steckdose ist der theoretisch möglichen Leistung (230 V mal 16 A ergibt 3,6 kW) als Dauerleistung nicht gewachsen - die Kontakte können heiß werden, schlimmstenfalls droht Brandgefahr. Abhilfe besteht darin, mit verringerter Leistung zu laden (z.B. bei 10 A sind es 2,3 kW).


    Sind dir diese Leistungen zu gering (Ladezeiten zu lang), musst trotzdem nicht zwingend eine Wallbox her - ich habe das Thema anders gelöst:


    Als Ladeeinrichtung habe ich mir einen JuiceBooster 2 zugelegt und in der Garage eine CEE16-Steckdose (auch "Drehstrom-Steckdose" genannt) installieren lassen. So habe ich eine "mobile Wallbox", mit der ich zuhause mit 11 kW laden kann.


    Anmerkung am Rande: Das muss ggf. dem örtlich zuständigen Netzbetreiber (Stadtwerke,...) mitgeteilt werden - eine CEE32 ist wahrscheinlich sogar genehmigungspflichtig, die verschiedenen Netzbetreiber haben da unterschiedliche Bedingungen/Vorgaben.


    Beim JuiceBooster ist ein Adaptersatz dabei: Schukostecker (mit Temperatursensor!), Campingstecker (blau), CEE16-, CEE32-Stecker. Das Gerät begrenzt abhängig vom Adapter automatisch den Ladestrom, beim Schukoadapter wird zusätzlich die Temperatur der Stecker-Dose-Kombi überwacht. Mit dieser Ausstattung kann man im Prinzip an jeder Steckdose laden.


    Klar, ein Ladeziegel (und auch eine günstige Wallbox) kostet weniger, aber so habe ich eine Wallbox für zuhause und einen "Super-Ladeziegel" für unterwegs in Einem und damit alle Möglichkeiten.

    Zum Fahrexperiment werde ich frühestens in der 2. Wochenhälfte kommen, aber ich habe noch was dazu gefunden:


    Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen steht unter Absatz 5.2.22.4 folgendes dazu:


    „Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:

    Fahrzeugverzögerung ? 0,7 m/s2: Das Signal darf nicht ausgelöst werden

    Fahrzeugverzögerung > 0,7 m/s2 und ? 1,3 m/s2: Das Signal kann ausgelöst werden.

    Fahrzeugverzögerung > 1,3 m/s2: Das Signal muss ausgelöst werden.“


    Mit "Signal" ist das Bremslicht gemeint - ich gehe mal davon aus, dass die Zoe sich dieser Vorgaben entsprechend verhält, zumal Renault im Werbetext zum B-Modus dazu sinngemäß schreibt, dass "bei stärkerer Verzögerung das Bremslicht aufleuchtet".