naja, jederzeit ist wohl nicht ganz zutreffend
Es geht hier (beim THG-Bonus-Portal des ADAC) nur um die Zustimmung zur Benachrichtigung per E-Mail, wenn die Antragstellung für 2023 möglich ist - und diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Zum Vertragsschluss für 2023 kommt es erst, wenn man dann auf diese Benachrichtigungs-Mail reagiert und erneut einen Antrag stellt sowie die Zulassungsbescheinigung hochlädt.