Beiträge von schibbolet

    Es gibt ein Merkblatt mit Checkliste. Das sollte helfen.


    Andere Föderungen außerhalb des BAFA scheinen demnach kein Hinderungsgrund zu sein. Es gibt aber jede Menge andere Bedingungen, die erfüllt sein müssen.


    BAFA - Energie - Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 21.10.2020 [Stand: 15.06.2022]


    Ich habe selbst eine Zoe in Frankreich gekauft, allerdings älter als ein Jahr alt und privat (keine USt.) und damit schon zwei Kriterien nicht erfüllt. War trotzdem ein guter Kauf.


    Dirk

    (Kleine) Wärmepumpe (ev. nur Brauchwasser) und im Bestfall PV.

    Die vh. Gastherme als Spitzenlastkessel weiter betreiben. EIne Lösung die ich zusammen mit meinem Freund bei ihm für 2K realisiert habe.

    Sowas schwirrt mir auch im Kopf rum. Hast Du da Informationen, die Du teilen möchtest, gern auch als PN? Meine Vorstellung ist mit PV-Strom das Duschwasser zumindest im Sommer zu erwärmen, ggf. mit Gas auf Solltemperatur nachheizen. Wenn es nicht zu aufwendig ist, könnte auch der Heizkreis mit PV-Strom vorgeheizt werden. Mehr Effekt erhoffe ich mir jedoch für das Duschwasser im Sommer, wenn PV-Strom ins Netz geht und nebenher Gas verbrannt werden muß.


    Dirk

    Wenn das so ein einfaches Geschäft mit dem Ladesäulenstrom wäre, müßten die Ladesäulen ja wie Pilze aus dem Boden schießen. Jeder Unternehmer würde sich mindestens eine davon auf den Parkplatz stellen. Macht aber kaum jemand. Jedenfalls ist die Zahl der Ladesäulen hier im Umfeld seit einem halben Jahr unverändert.


    Ich sehe da zwei Sachen, die das im Moment unattraktiv machen. Zum einen stagnieren die Zulassungen für E-Autos. Wenn alles gut geht, werden 2022 die Zulassungszahlen von 2021 gerade so erreicht. Dagegen spricht, dass es im Moment kaum E-Autos zu kaufen gibt. Wer eins bestellt hat, spürt das direkt. Zum anderen sind im ersten Halbjahr 2022 die Strompreise gestiegen und steigen weiter. Bei meiner Ladekarte ist aber Endpreis nach wie vor gleich. Zu Hause kostete mich der Ladestrom pro kWh, wenn ich ihn kaufe, 0,31 EUR unterwegs (AC) 0,42 EUR. Ist zwar ein Unterschied, aber eine Alternative habe ich unterwegs einfach nicht. Deshalb wird der Preis, der verlangt wird, eben gezahlt.


    Man kann sich das aber auch schön rechnen, denn das sind an die 6,20 EUR zu Hause bzw. 8,40 EUR unterwegs auf 100km. Wenn ich mit meinem Diesel fahre, zahle ich an der Tankstelle ca. 11 EUR auf 100 km mit minütlich schwankenden Preisen. Eine Alternative zu Hause zu einem günstigeren Festpreis zu tanken, habe ich da gar nicht.


    Klar ist billiger für den Endkunden immer billiger und wenn die kWh nur 0,20 EUR kostete, würde ich mich auch nicht beschweren. Aktuell mit all den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, würde ich mich eher wundern, wenn die Preise für Ladestrom wie für Energie merklich sinken.


    Dirk

    Offensichtlich hat die Bundesnetzagentur das Problem aufgegriffen.


    "Ladepunkte, die die Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht vollumfänglich umsetzen, werden nicht in das
    Ladesäulenregister aufgenommen."


    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/klarstellung_LSV.pdf;jsessionid=EEBDBCEB234F0726B64C9B17C43A1CCC?__blob=publicationFile&v=2


    Man braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass demnächst gerichtlich gestritten wird, was öffentlich zugänglich in diesem Zusammenhang ist. Meiner Meinung sind Wallboxen über 3,7 kW mit den genannten Ausnahmen eh raus.


    Dirk

    Auch in dem Video wie schon in dem verlinkten Artikel, wenig Inhalt zum eigentlichen Problem. An welcher Stelle scheitert man, die eigene Wallbox ladesäulenverodnungskonform zu halten?


    Nur dann ist sie nämlich THG-prämienfähig. Ein Blick in die LSV sagt mehr als tausend Worte:


    Viele werden an LSV § 4 Abs 4 scheitern:


    "Beim Aufbau von Ladepunkten muss sichergestellt werden, dass eine standardisierte Schnittstelle vorhanden ist, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können."


    oder weichen auf die Ausnahme in § 7 LSV aus. Aber dann hat man eben nur 3,7 kW Leistung. Bleiben noch die Übergangsregelungen in § 8 LSV. Dann müsste man den Ladepunkt aber schon angemeldet haben und zwar fristgerecht nach der Inbetriebnahme § 5 Abs 1 Ziff 1.


    Dirk

    Das genau ist der springende Punkt: Die handelsüblichen Wallboxen für den privaten Gebrauch erfüllen diese Voraussetzungen eben nicht.

    An welche genau, denkst Du da?


    Ich könnte mir Konstellationen vorstellen, wo das zutrifft und auch auch für den Betreiber sinnvoll ist.


    Z.B. privates Grundstück, wo aber ein Interessent rauffahren könnte. Den Strom gibt's kostenlos, allerdings nur als PV-Überschuss, wenn es den nicht gibt, kann nicht geladen werden. Wenn ich nicht zu Hause bin, gibt es auch keinen Strom, weil dann das Tor zu ist.


    Kostenlos ist der Strom, weil ich keine rechtskonforme Verbrauchsabrechnung mit meiner Wallbox hinkriege. Ob jetzt Abrechung auf Zeit erlaubt ist, weiß ich nicht oder eine Einmalgebühr für das Laden. Das wäre dann auch eine Variante. Ich glaube aber mitlerweile muss per bezogener Energie abgerechnet werden. Das wissen andere sicher besser.


    Dirk

    Wenn die "Öffnungszeiten" der "eigenen öffentlichen Wallbox" nur eine Minute am Tag ist, der Ladepunkt in keiner Karte/keinem Register auftaucht und somit außer dem Besitzer faktisch niemand dort laden kann, dann ist es zwar noch in der Grauzone, aber schon haarscharf an der Grenze zum tiefschwarzen. Also komplett am angedachten Sinn der Aktion vorbei.

    An welcher Stelle habe ich unterstellt, dass die Öffnungszeiten nur eine Minute sind? Ich gehe natürlich davon aus, dass die Wallbox alle Voraussetzungen erfüllt, dass sie als öffentlich bewertet wird.


    Dirk

    ...

    Und dann die moralische Seite: Da der Stromverbrauch des eigenen E-Autos ja mit der THG-Pauschale schon abgegolten ist, würde man mit der Geltendmachung der selbst geladenen kWh zumindest eine Grauzone betreten, da man quasi dieselben Zertifikate zweimal verkauft - finde ich jetzt nicht so toll...

    ...

    Ist das nicht so gewollt? Eine Quote wird für das Fahrzeug und eine für die öffentliche Wallbox gezahlt, an verschiedene Empfänger oder eben auch an denselben, wenn das eigene Fahrzeug an der eigenen öffentlichen Wallbox geladen wird.


    Dirk