Hier die Infos vom TÜV Nord zu dem thema:
Vorschriften für Xenon- und LED-Scheinwerfer
Die hellen Xenon- oder LED-Scheinwerfern haben klare Vorteile. Es muss aber sichergestellt werden, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich bei allen Frontscheinwerfern eine klare Hell-Dunkel-Grenze vor, die unterhalb der Augen von entgegenkommenden Fahrern liegt.
Die maximalen Blendlichtwerte sind für alle Lichtsysteme gleich. Bei besonders hellen Lichttypen wie Xenon oder LED, sind jedoch ab 2000 Lumen zusätzlich eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.
Die automatische Leuchtweitenregulierung stellt sicher, dass die Hell-Dunkel-Grenze auch bei beladenem Auto automatisch immer in vorgeschriebener Höhe ist, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Die Scheinwerferreinigungsanlage soll sicherstellen, dass die Scheinwerfer möglichst sauber sind, weil Verschmutzung Streulicht verursacht, das wiederum andere Verkehrsteilnehmer blenden kann.