Den Abschnitt 2.60 des Handbuchs könnte man genau so verstehen: Als Voraussetzung für die Funktion von Autohold wird dort u. a. ausdrücklich "Fahrer ist angeschnallt" aufgelistet.
... dann war das der Grund, dass Autohold bei mir nicht funktioniert hat, denn zum Rangieren im Hof schnalle ich mich nicht an und diese Bedingung war mir schlicht entfallen.
Trotzdem, Zoe hat in allen Versuchen beim Türöffnen die Parkbremse in Begleitung entsprechender tiefroter Meldefenster reingehauen. Und das wäre ja die Situation gewesen, die wahrscheinlich beim Unfall vorgelegen hat. Andererseits wäre ich nie und nimmer so schnell aus dem Wagen gekommen, dass ich die Reaktion des Wagens nicht mitbekommen hätte.
Dein Wagen steht beim Händler, kommst Du da ran? Dann teste es mal explizit bevor etwas repariert wird, ob unter den Bedingungen die Parkbremse zu macht und nach einem kurzen Moment der Motor abschaltet. Fehler können leider auch mal vereinzelt auftreten und im Nachhinein nicht mehr reproduziert werden.
Dein stärkstes Argument gegenüber Renault ist und bleibt Dein Video der Überwachungskamera. Da kommt Renault nicht daran vorbei! Wenn sie nicht freiwilligt auf Knien bei Dir vorsprechen, lasst das mal einen Anwalt machen.
H.