Jaja, scheint so zu sein, ABER ...
das bezieht sich erst einmal auf die absoluten Maße. Von vorne wird es an der Begrenzung der Lichtaustrittsflächen bemessen und das ist nicht zwingend die Karosserie und von hinten sind es entsprechend die Rückleuchten. Irgendwann muss gekennzeichnet bzw Begrenzungsleuchten angebracht werden.
Irgendwo hatte ich es gelesen, ist mir in Erinnerung ein Wert von 15 cm und dass Spiegel nicht mit zur Fahrzeugbreite zählen.
Aber egal, mir ist sehr unwohl, wenn ich mit einer so breiten und schlecht erkennbaren Fracht am Heck durch die Gegend fahre.
Passend dazu ein Erlebnis in der letzten Woche:
Stehe halb auf dem abgesenkten Gehweg vor der Apotheke und warte auf meine Frau; Zündung wg Heizung und Radio an, deshalb Spiegel ausgefahren.
Natürlich stellt sich auf der Gegenseite auch jemand hin, habe ja schließlich genug Platz gelassen. Von vorne kommt ein Fahrzeug, der da auch noch einparken will und zugleich schießt von hinten einer heran, der sich etwas verschätzt hat. Es tut einen heftigen Knall und der Wagen von hinten fährt mit eingeklappten Beifahrerspiegel weiter. Bevor ich überhaupt realisiert habe, was los war, war er weg.
Nun ja, nichts passiert, mein Spiegel ist heil geblieben, mein Fahrrad hätte diese Pappnase aber voll abgeräumt. Wer ein komplettes Auto mit Spiegel nicht einschätzen kann, übersieht auch Fahrräder am Heck.
Natürlich hat sich der Typ grob verkehrswidrig verhalten, von der Fahrerfluch mal abgesehen, und das ist sicher nicht die Regel, aber das Risiko ist erheblich.