.... Bezüglich des Miet-Akkus vermute ich, dass die Renault-Bank auch da eine Vollversicherung des Akkus fordert, um sich im Notfall nicht mit dem Fahrzeugbesitzer streiten zu müssen.
.... steht im Mietvertrag, dass der Akku mit einem Wert i.H. von 7.000 € mit zu versichern ist.
Hatte ich bei meiner Versicherung (HUK) insoweit angemeldet, als dass ich den Gesamtwert mit 40.000 angegeben hatte  -  Kaufpreis und Versicherungswert sind 2 Paar Schuhe).
War aber nicht nötig, mir wurde mitgeteilt, dass Maß der Dinge grundsätzlich der Wiederbeschaffungsneuwert zugrunde liegt und der Akku dazu gehört.
Die Vergünstigungen und Rabatte wird man - solange sie bestehen - bei einer Wiederbeschaffung gegen sich gelten lassen müssen, aber mehr Geld rausholen wollen als man für den Neukauf aufwenden muss, das geht halt nicht und ist auch ok.
H.