Wallbox Anmeldepflicht!

  • dann kann man es ja kurz machen. Bis 11kw anmelden, ab 12kw zusätzlich genehmigen lassen. Feste WB installieren lassen, mobile WB nicht.

    Ich habe bei meinem Strom-Erzeuger/-Anbieter und Netzanbieter auch tel. diese Auskunft erhalten und deshalb meinen (mobilen) go-E-Charger nicht angemeldet, lade nur mit 11kw.

    ZOE Experience R110 Z.E. 50, 11/2020, PH2, Titanum-Grau, Winter-, Visio-, und Navi-Paket, GJR Michelin

  • und deshalb meinen (mobilen) go-E-Charger nicht angemeldet

    An welcher Stelle waren denn die vorausgegangenen Ausführungen so mißverständlich, dass Du diese Schlussfolgerung ziehst? Nochmal:


    Bis 11 kW (12 kVA) Ladeleistung ist jede Ladeeinrichtung meldepflichtig - sowohl eine vom Elektriker fest installierte Wallbox als auch eine bereits vorhandene CEE16, an die eine In-Cable-Unit (z.B. der mobile go-E-Charger) angeschlossen wird.


    Bei mehr als 11 kW ist die Ladeeinrichtung sogar genehmigungspflichtig.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • An welcher Stelle waren denn die vorausgegangenen Ausführungen so mißverständlich, dass Du diese Schlussfolgerung ziehst? Nochmal:


    Bis 11 kW (12 kVA) Ladeleistung ist jede Ladeeinrichtung meldepflichtig - sowohl eine vom Elektriker fest installierte Wallbox als auch eine bereits vorhandene CEE16, an die eine In-Cable-Unit (z.B. der mobile go-E-Charger) angeschlossen wird.


    Bei mehr als 11 kW ist die Ladeeinrichtung sogar genehmigungspflichtig.

    Siehe Beitrag #21 - und da verlasse ich mich drauf, was der Kundenberater mir persönlich gesagt hat, da ich nur bis 11kW lade. Da dass eine mobile Ladeeinrichtung ist, müsste ich bei Mitnahme, z.B. in den Urlaub, jedes Mal den Anbieter kontaktieren, bzw. anmelden.

    ZOE Experience R110 Z.E. 50, 11/2020, PH2, Titanum-Grau, Winter-, Visio-, und Navi-Paket, GJR Michelin

  • Da dass eine mobile Ladeeinrichtung ist, müsste ich bei Mitnahme, z.B. in den Urlaub, jedes Mal den Anbieter kontaktieren, bzw. anmelden.

    müsstest du wohl nicht, da es der machen müsste, der dir die Ladeeinrichtung ( also die jeweilige Dose) zur Verfügung stellt. Du meldest ja selber auch nicht den Ladeziegel an, sondern deine Ladeeinrichtung.

    Wie oder was man tatsächlich anmelden muss, sollte man mit seinem jeweiligen Netzbetreiber ausmachen, sinnigerweise schriftlich.

    Meine Meinung. ;)

  • Aus Prinzip nicht. Demnächst muss ich mir noch die Klospülung prüfen lassen und anzeigen wann meine Stuhlgangzeiten sind ?

    Kosten ? Ich denk mal mit Anfahrt wird 1h aufgeschrieben. Danke, das Geld kann ich besser anlegen.

  • Aus Prinzip nicht.

    Dazu empfehle ich einen Blick in die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dort speziell Paragraph 13 Absatz 2. Da steht ein bißchen was über die Verantwortung des Anschlussinhabers gegenüber dem Netzbetreiber. Und weiter Paragraph 20, da steht was über die Rechte des Netzbetreibers gegenüber dem Anschlussinhaber.


    Edit

    Zum Thema des Threads: Die Bestimmungen zur Meldepflicht von Ladeeinrichtungen sind im Paragraph 19 zu finden.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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