Wallbox Anmeldepflicht!

  • Auszug aus den Antworten der Rhein Energie als Netzbetreiber (gültig für ganz Deutschland!)

    "Gemäß der deutschlandweit geltenden Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber gemeldet werden – und zwar spätestens unmittelbar nach der Installation.

    Aber: Wenn die Summenleistung Ihrer Ladeeinrichtung 11 kW nicht überschreitet, brauchen Sie keine Genehmigung oder Zustimmung des Netzbetreibers.

    Um Ihre Wallbox anzumelden, füllen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Elektrofachunternehmen das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität (siehe Downloads) aus"

    Es gibt also eine deutschlandweite Meldepflicht bis 11KW

    Zoe Intens R135 Z.E.50 , Aquam.Blau, komplett außer Leder ... 11/2020

  • Um Ihre Wallbox anzumelden, füllen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Elektrofachunternehmen das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität (siehe Downloads) aus"

    Hab das Blatt gesehen. Problem: Für mich als "E-kundiger" ist es im Prinzip egal ob ich einen eigenen E-Herd mit 3P anschließe, eine CEE für meine Kreissäge, oder eben meine WB.

    Wo soll ich den Stempel eines "Fachbetriebes" her bekommen ? Ach ja, wäre dann eine WB über CEE nicht meldepflichtig ? CEE Dosen sind es ja nicht ...

    Das Formular sieht diese Lösung nicht vor, ich lese nur "Errichter" - der der die CEE gesetzt hat wäre ja wohl ein Witz, die CEE für Kreissäge, Schredder, etc. ?

    Wenn ich die WB in CEE stecke dann "errichte" ich ja wohl nicht.


    Anmeldung_Ladeeinrichtung.pdf


    EDIT: So, ich habe meinen Netzbetreiber mal angeschrieben wie er mit CEE Lösungen vs. Formular verfährt. Ich informiere euch natürlich weiter.

  • Ich hatte im Juli 2020 meinen Netzbetreiber angeschrieben und gefragt, wie es sich mit der Meldepflicht einer In-Cable-Ladeeinrichtung verhält, die an einer vorhandenen CEE16 betrieben werden soll, weil in diesem Fall ja keine Installation durch einen Fachbetrieb notwendig ist - hier als Auszug der entscheidende Satz aus der Antwort meines Netzbetreibers:


    An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.


    Edit: ...und eigentlich ist das ja auch logisch, denn bei der Meldepflicht geht es nicht um die technische Einrichtung, die da installiert wird, sondern darum, dass der Netzbetreiber Kenntnis davon erhält, dass hier ein Stromverbraucher zu erwarten ist, der - anders als der klassische Hausanschluss - eine hohe Leistung über längere Zeit bezieht. Genau das ist relevant für Planung und Auslegung des Verteilnetzes, für dessen sicheren Betrieb ja der Netzbetreiber verantwortlich ist.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von wohliks () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.

    würde demnach heißen, das grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen meldepflichtig sind, wenn sie zum laden von E-Fahrzeuge genutzt werden.

    Dennoch gibt es ja die Grenze 11kw Ladeleistung. Demnach sollte/dürfte ja eine CEE16 nicht darunter fallen, also nicht meldepflichtig. Da soll einer durchblicken was die deutschen Gesetzebastler genau meinen.


    Am besten man fragt gar nicht so viel und ladet.

  • würde demnach heißen, das grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen meldepflichtig sind, wenn sie zum laden von E-Fahrzeuge genutzt werden.

    Genau das ist der Fall! Jedenfalls für 11-kW-Wallboxen und Co. Der "Not"-Ladeziegel scheint in dieser Beziehung eine Sonderrolle innezuhaben - leuchtet auch ein, denn es geht ja bei der Meldepflicht im Wesentlichen darum, dem Netzbetreiber solche Verbraucher zur Kenntnis zu bringen, deren Betrieb für das Verteilnetz relevant ist.

    Dennoch gibt es ja die Grenze 11kw Ladeleistung. Demnach sollte/dürfte ja eine CEE16 nicht darunter fallen, also nicht meldepflichtig.

    Es gibt in der Tat eine Grenze, die liegt bei 12 kVA. Aber die entscheidet nicht, ob meldepflichtig oder nicht, sondern, ob "nur" meldepflichtig oder genehmigungspflichtig!

    Alles, was ladeleistungsmäßig unter 12 kVA liegt - egal ob feste 11 kW-Wallbox oder CEE16 mit In-Cable-Unit - ist lediglich meldepflichtig.


    Über 12 kVA gilt eine Genehmigungspflicht! Sprich, Du musst das Ding nicht nur anmelden, sondern der Betrieb bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Netzbetreibers - hierbei kann der Netzbetreiber auch Auflagen machen, er kann z.B. fordern, dass die Ladeeinrichtung fernsteuerbar sein muss, um ein Lastmanagement durch den Netzbetreiber zu ermöglichen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    3 Mal editiert, zuletzt von wohliks () aus folgendem Grund: Tippfehler, Formulierung verfeinert

  • würde demnach heißen, das grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen meldepflichtig sind, wenn sie zum laden von E-Fahrzeuge genutzt werden.

    Dennoch gibt es ja die Grenze 11kw Ladeleistung. Demnach sollte/dürfte ja eine CEE16 nicht darunter fallen, also nicht meldepflichtig.


    Schnelle Nummer mit meinem Netzbetreiber. Er rief mich an:


    Ich müsse in dem Fall vom Laden über CEE die CEE Dose vom Fachbetrieb "abnehmen lassen" . Wegen Dauerbetrieb und so. Ne DOSE !

    Über den erfolgt dann die Meldung. "Privat" kannst du NICHTS melden. :rolleyes: <X

    Demnächst noch Schukos "abnehmen" lassen wenn ein Ziegel dran ist ? Wenn ich das Meldeformular richtig lesen, dann müssen sogar Schukos mit Ziegel gemeldet und vorher abgenommen werden - schaut mal genau hin.

    Wenn es nicht mit Kosten für den Fachbetrieb verbunden wäre dann müsste man das rein aus Verarschung machen und ne Steckdose in der Küche "abnehmen und anmelden lassen". Eine Verlängerung wird ja wohl noch erlaubt sein :D


    Deutschland wird immer verrückter.

  • Über den erfolgt dann die Meldung. "Privat" kannst du NICHTS melden. :rolleyes: <X

    Da habe ich mit meinem Netzbetreiber wohl Glück: Er hat mir zwar auch empfohlen, die Installation zu prüfen - die Erfahrung zeige, dass so manche CEE16 zwar mit "Kurzzeit-Verbrauchern" wie Holzspalter, Wippsäge o.ä. klarkommt, aber bei 16 A über einen längeren Zeitraum dann doch Schwachstellen in der Installation zu Tage treten können.


    Ich habe dann mitgeteilt, dass ich das im Interesse meiner eigenen Sicherheit bereits getan habe und konnte letztlich das Meldeformular auch als Privatperson einreichen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Bei meinem Anbieter/Netzbetreiber, LEW, stehts eindeutig. Könnte ich auch gleich online anmelden.

    Das nenne ich mal vorbildlich, da könnten sich einige Netzbetreiber mal ein Scheibchen von abschneiden!

    Die NAV gilt zwar bundesweit, aber bezüglich der bürokratischen Abwicklung kocht jeder Netzbetreiber (leider) sein eigenes Süppchen...

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard