Beiträge von wohliks

    Der BGH hat entschieden, dass Aufnahmen mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig sein können.

    Das Problem liegt im Wörtchen "können" - da steht eben nicht, das sie zugelassen werden müssen. Das entscheidet also der Richter im jeweiligen Einzelfall - vor Gericht und auf hoher See... Da bleibt dann nur der Weg durch die Instanzen.

    Wenn PTC vorhanden, dann Tausch nur gegen CEE, wegen 16A und Ausbau des PTC aus dem ori. Stecker, Wiedereinbau in den CEE.

    ...und wenn es blöd läuft, ist der Stecker vergossen, dann kannst Du ihn nur abschneiden. Falls dann ein Temperaturfühler drin gewesen sein sollte (erkennbar an zusätzlichen Adern im Kabel), wird es kompliziert, denn Du müsstest einen passenden Fühler als Einzelteil finden und in den neuen Stecker reinpfriemeln, sonst kriegst du den Ziegel wahrscheinlich nicht mehr ans Laufen.

    Das Thema wurde weiter vorne im Thread und auch an anderen Stellen im Forum schon ausführlich erörtert - nur kurz zusammengefasst:


    Eine handelsübliche Schuko-Steckdose ist für eine Belastung von 16 A über eine Dauer von mehreren Stunden nicht unbedingt geeignet - es kann funktionieren, aber es kann auch passieren, dass sich die Steckdose unzulässig erwärmt. Daher arbeiten viele Notlader mit einem verminderten Ladestrom (10 oder 13 A). Es gibt so genannte Legrand-Schukosteckdosen, die ausdrücklich für 16 A Dauerlast ausgelegt sind, der Renault-Ladeziegel z.B. hat dafür einen Magnetschalter im Schukostecker, mit dem er eine solche Dose erkennt, nur dann schaltet er die vollen 16 A frei.


    Andere Lader (z.B. der JuiceBooster) haben einen Temperaturfühler im Schukostecker und reduzieren die Ladeleistung, wenn der Stecker zu heiß wird. Die blauen CEE Steckverbindungen dagegen sind von der Konstruktion ihrer Kontakte her für 16 A Dauerstrom geeignet, mit dieser Anschlusstechnik ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Fazit: 16 A über Schuko kann funktionieren, aber dazu braucht es eine hochwertige, relativ neue Steckdose (auch Alterung der Kontakte kann ein Problem erzeugen) - und ich persönlich würde auf jeden Fall die Temperatur der Steckdose im Blick behalten.

    Stimmt, ein Adapterkabel wäre in jedem Fall besser
    als das Originalkabel anzuschneiden ?

    Nein, wäre es nicht: Die Schuko-Stecker-Kupplungs-Kombination eines Adapterkabels ist eine zusätzliche Schwachstelle und bringt keinen wirklichen Nutzen - die blaue "Caravan-" CEE-Steckverbindung ist für eine Dauerlast von 16 A ausgelegt, während die Schuko-Steckverbindung diesen Strom bei der Prüfung nur für eine Stunde aushalten muss.


    Der Umbau, also der Ersatz des Schukosteckers durch einen blauen CEE-Stecker macht den Ziegel für 16 A Dauerlast tauglich, der Adapter tut das nicht.

    ...mit dem Unterschied, dass in der Zoe die Reibbremse zunächst nicht betätigt wird, solange die per Bremspedal angeforderte Verzögerung mittels Rekuperation erreicht werden kann - auch im D-Modus...


    Es wird also - auch beim Tritt aufs Bremspedal! - immer vorrangig elektrisch gebremst, erst für starke Verzögerungen kommt die mechanische Bremse hinzu.

    ...Wer viel rekuperiert, vor allem im B-Modus, zahlt es an zusätzlichen Bremsscheiben wieder drauf...

    [...]

    Das Bremssystem ist das Gleiche wie in jedem anderen Fahrzeug, daran hat sich nix geändert. Nur das Bremsverhalten der Nutzer wegen der Reku hat sich massiv geändert, man bremst viel weniger und intensiver. So, und nun ist das Fahrzeug schuld.

    Ähh nein, die Bremse der Zoe ist ganz anders als beim Verbrenner! Siehe dazu meinen Beitrag weiter oben in diesem Thread: Klick!


    Fazit: Ein bisschen ist tatsächlich das Fahrzeug schuld...

    Gerne, wir haben das OT ja jetzt hinreichend erörtert.


    Mit der THG-Quote habe ich derzeit schlicht ein moralisches Problem, weil ich mich - trotz oder wegen der dazu vorhandenen Informationen - des Gefühls nicht erwehren kann, dass ich im Prinzip durch den Verkauf meiner Verschmutzungs-Rechte ermögliche, dass das von mir eingesparte CO2 dann woanders schließlich doch in die Umwelt gepustet wird.

    dass Rentenbeiträge immer vom Bruttolohn (also unversteuert) abgehen

    OT

    Nein, eben nicht! Bis 2005 hatten wir die so genannte vorgelagerte Rentenbesteuerung: Die Rentenbeiträge wurden aus dem versteuerten Einkommen geleistet, im Gegenzug war die Rente - bis auf den Ertragsanteil - steuerfrei. Seit 2005 sind wir in einer Übergangsphase zur nachgelagerten Rentenbesteuerung: Die Beiträge können von Jahr zu Jahr zunehmend steuermindernd geltend gemacht werden können, dafür wird dann aber die Rente zu versteuern sein.


    Das ist, was ich zu dem Thema verstanden zu haben glaube - Ist ziemlich kompliziert und ich kenne es auch nur aus meinem Bekanntenkreis: Ich bin nämlich Beamter und "darf" auf meine Pension die volle Einkommensteuer zahlen... ;)