Beiträge von wohliks

    Jein: Eine simple Schuko-Steckdose ist der theoretisch möglichen Leistung (230 V mal 16 A ergibt 3,6 kW) als Dauerleistung nicht gewachsen - die Kontakte können heiß werden, schlimmstenfalls droht Brandgefahr. Abhilfe besteht darin, mit verringerter Leistung zu laden (z.B. bei 10 A sind es 2,3 kW).


    Sind dir diese Leistungen zu gering (Ladezeiten zu lang), musst trotzdem nicht zwingend eine Wallbox her - ich habe das Thema anders gelöst:


    Als Ladeeinrichtung habe ich mir einen JuiceBooster 2 zugelegt und in der Garage eine CEE16-Steckdose (auch "Drehstrom-Steckdose" genannt) installieren lassen. So habe ich eine "mobile Wallbox", mit der ich zuhause mit 11 kW laden kann.


    Anmerkung am Rande: Das muss ggf. dem örtlich zuständigen Netzbetreiber (Stadtwerke,...) mitgeteilt werden - eine CEE32 ist wahrscheinlich sogar genehmigungspflichtig, die verschiedenen Netzbetreiber haben da unterschiedliche Bedingungen/Vorgaben.


    Beim JuiceBooster ist ein Adaptersatz dabei: Schukostecker (mit Temperatursensor!), Campingstecker (blau), CEE16-, CEE32-Stecker. Das Gerät begrenzt abhängig vom Adapter automatisch den Ladestrom, beim Schukoadapter wird zusätzlich die Temperatur der Stecker-Dose-Kombi überwacht. Mit dieser Ausstattung kann man im Prinzip an jeder Steckdose laden.


    Klar, ein Ladeziegel (und auch eine günstige Wallbox) kostet weniger, aber so habe ich eine Wallbox für zuhause und einen "Super-Ladeziegel" für unterwegs in Einem und damit alle Möglichkeiten.

    Zum Fahrexperiment werde ich frühestens in der 2. Wochenhälfte kommen, aber ich habe noch was dazu gefunden:


    Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen steht unter Absatz 5.2.22.4 folgendes dazu:


    „Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:

    Fahrzeugverzögerung ? 0,7 m/s2: Das Signal darf nicht ausgelöst werden

    Fahrzeugverzögerung > 0,7 m/s2 und ? 1,3 m/s2: Das Signal kann ausgelöst werden.

    Fahrzeugverzögerung > 1,3 m/s2: Das Signal muss ausgelöst werden.“


    Mit "Signal" ist das Bremslicht gemeint - ich gehe mal davon aus, dass die Zoe sich dieser Vorgaben entsprechend verhält, zumal Renault im Werbetext zum B-Modus dazu sinngemäß schreibt, dass "bei stärkerer Verzögerung das Bremslicht aufleuchtet".

    Ich war gerade mal in der Garage: Wenn man an der Einfassung des Heckfensters auf dem Scheibenwischer-Motor einen kleinen Spiegel im richtigen Winkel provisorisch (z.B. Knete) befestigt, kann man über diesen "Hilfsspiegel" im Rückspiegel die dritte Bremsleuchte sehen.


    Im Moment habe ich wegen schlechten Wetters keine rechte Lust auf eine Testfahrt, vielleicht komme ich in den nächsten Tagen mal dazu - meine Idee darf aber auch gerne "geklaut" werden...

    Das ist wirklich schade, aber beweist einmal mehr, dass das Ganze mit dem jeweiligen Autohaus bzw. den Menschen dort steht und fällt.


    Ich bin seit über 30 Jahren Kunde beim örtlichen Freundlichen. In dieser Zeit gab es sogar eine Insolvenz und Übernahme durch einen neuen Inhaber, aber das Personal wurde größtenteils übernommen. Ich fühlte mich dort immer ernst genommen und als Kunde gut behandelt, das ist mit der Hauptgrund, warum ich mich ohne großes Überlegen für die ZOE entschieden und nicht im Internet nach dem besten Preis gesucht, sondern ebenda bestellt habe.

    "trotz Ankündigung beim Anbieter" liest sich, als hättest Du nicht beim Freundlichen vor Ort bestellt.


    Ich habe das zwar mitten im Lockdown Anfang April nur per Telefon und Fax abgewickelt, aber der Informationsfluss zwischen dem Autohaus und mir war super - das Auto war trotz zwischenzeitlicher Werksschliessung wie angekündigt im Juni da. Wegen der MwSt haben wir dann die Übergabe am 1.7. gemacht.