Beiträge von wohliks

    ...den ECO-Taster musst du dafür nicht anfassen: Einfach das Gas-Strom-Pedal über den spürbaren Widerstand hinweg durchtreten, dann wird trotz ECO-Modus die volle Leistung abgerufen - also bei Bedarf: Kickdown! 8)

    Aber Vermutungen sind der schnellste Weg zum Irrtum.....

    Stimmt! ;)


    Es gibt da zwei wesentliche Mechanismen:

    1. Das Ladegerät hat einen gewissen Eigenverbrauch, je geringer die Ladeleistung, um so stärker fällt dieser ins Gewicht.

    2. Nahe 100 % SoC wird die Ladeleistung auch bei 3-phasiger Ladung deutlich reduziert, dadurch kommt Punkt 1 zum Tragen, zusätzlich steigen die Verluste in der Batterie selbst und es kommen noch Verluste durch das Balancing dazu.

    Geht es vielleicht auch, wenn man ein wenig Geduld hat:


    Ich habe hier eine DCF77-"Atom"-Uhr, die synchronisiert einmal in 24 Stunden, und zwar genau um Mitternacht. Da die Zeitumstellung um 2:00 Uhr nachts erfolgt, hat diese Uhr in der letzten Nacht davon nix mitbekommen und wird erst morgen wieder die richtige Zeit anzeigen, wenn sie nämlich in der kommenden Nacht um Mitternacht plötzlich feststellt, dass sie eine Stunde vorgeht...


    Möglicherweise gibt es ja beim Easy-Link einen ähnlichen Effekt.

    Wallbox 11 kW (JuiceBooster 2), bisherige Erfahrungen seit 1.7.2020:


    Bei Ladung bis rund 90 % SoC liegen die Ladeverluste bei etwa 5-6 %.

    Bei Ladung bis 100 % SoC steigen die Ladeverluste auf 12-15 % an.


    Ermittelt habe ich das rechnerisch unter der Annahme, dass 10 % SoC 5,2 kWh entsprechen, mit den Messdaten des dem Ladepunkt vorgeschalteten Zwischenzählers.

    Was den Schuko-Lader ("Notladekabel/Ladeziegel") betrifft, liegst du richtig.


    Für alle "größeren" Ladeeinrichtungen gilt Paragraph 19 der NAV, wonach jede Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet werden muss, dabei sind Lader bis 12 kW nur meldepflichtig, Lader mit höherer Leistung genehmigungspflichtig.


    So hat mir das Sachbearbeiter beim örtlichen Netzbetreiber erklärt.

    Der Stromanbieter hat in diesem Fall gar nix zu sagen - Ansprechpartner ist der Netzbetreiber!


    ERGÄNZUNG:

    Da habe ich eine interessante Erfahrung gemacht: Mein Stromanbieter sind die Städtischen Werke Kassel, gleichzeitig sind sie der Netzbetreiber an meinem Wohnort - quasi alles aus einer Hand. Und obwohl das ja nun im Prinzip eine Firma ist, war die Auskunft der Abteilung "Stromverkauf": "(JuiceBooster) muss man nicht anmelden" - die Abteilung "Netz & Service" dagegen hat mich auf § 19 NAV hingewiesen und mir erklärt, dass durch das Anschließen des JuiceBoosters und Autos diese CEE-Dose zum meldepflichtigen Ladepunkt wird - ist auch eigentlich völlig logisch, wenn man die technische Seite (Netz-Auslastung) betrachtet.


    Außerdem gilt dies hier bundesweit: Klick!


    Nach Auskunft meines lokalen Netzbetreibers werden dabei Wallboxen und "fliegende" Ladegeräte an CEE-Dosen gleich behandelt - logisch, denn hier geht es ja nicht um Formalien, sondern darum, dass ein Netzbetreiber solche "Grossverbraucher" kennen muss, um die Auslastung seines Verteilnetzes zu überwachen und ggf. zu reagieren (Baumaßnahmen) , damit es nicht zu Störungen kommt.