Beiträge von wohliks

    Soll jeder machen, wie er es mit seinem Gewissen vereinenbaren und gut ist. ;)

    Das Alles mag Dich erheitern, aber ab und zu sind Regeln nicht einfach nur Paragraphenreiterei, sondern haben einen (z.B. technischen) Sinn - nur mal so als Denkanstoß:


    Wenn in einem Zweig des Verteilnetzes nur 15-20 Leute wohnen, die so denken, bestehen gute Chancen, dass irgendwann abends, wenn alle Autos laden und dann hier und dort noch der Backofen für eine Tiefkühlpizza angeworfen wird, die 250A-Sicherungen der Verteilleitung auslösen - dann steht der ganze Straßenzug im Dunklen.

    Dann ist das Geschrei groß und schuld sind natürlich die Stadtwerke - dabei wäre das Ganze locker vermeidbar gewesen, wenn die Ladepunkte angemeldet worden wären...


    Das soll's von meiner Seite zu diesem Thema gewesen sein - schönen Sonntag noch!

    380Volt

    Da Du auf das hier im Thread verlinkte Anmeldeformular abhebst, nur eine kleine Anmerkung am Rande: Das ist das Anmeldeformular von einem der ca. 890 Verteilnetzbetreiber, die es im Bundesgebiet gibt und von denen jeder seine eigenen Abläufe hat. Bei meinem Netzbetreiber z.B. erfolgte die Anmeldung 2020 über ein nur für akkreditierte Elektriker zugängliches Online-Formular, meine (damals anscheinend noch recht exotische) Konfiguration habe ich nach kurzer Korrespondenz letztlich formlos per E-Mail angemeldet.


    Die NAV gibt bundesweit den Rahmen vor, die einzelnen Netzbetreiber können in ihren jeweiligen TA (Technische Anschlussbedingungen) detailliertere Regelungen treffen - was im hier referierten Formular steht, kann bei einem anderen Netzbetreiber anders geregelt sein. Der Elektro-Mensch im Video bezieht sich auf die Bestimmungen des Netzbetreibers, bei dem seine Firma akkreditiert ist - und die können durchaus von denen des o.a. Formulars abweichen, vielleicht werden dort wirklich 1-phasige Ladeeinrichtungen bis ~3 kW nicht so verbissen gesehen (während andere Netzbetreiber sogar die Prüfung der zum Laden verwendeten Schuko-Dose vorschreiben). Außerdem hat er im Video doch ziemlich deutlich gesagt, dass er bei regelmäßiger Nutzung des "Not-"Ladeziegels auch dessen Anmeldung empfiehlt.


    Was er aber super erklärt hat, sind die Gründe, warum die Meldung überhaupt wichtig ist (sicherer Netzbetrieb, Netzauslastung, Lastmanagement, ...).


    Fazit aus meiner Sicht: Man sollte auf jeden Fall den Kontakt zum zuständigen Netzbetreiber pflegen - von dem ist man nämlich abhängig und kann ihn im Falle von Unstimmigkeiten nicht mal eben wechseln... ;)

    Aus Prinzip nicht.

    Dazu empfehle ich einen Blick in die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dort speziell Paragraph 13 Absatz 2. Da steht ein bißchen was über die Verantwortung des Anschlussinhabers gegenüber dem Netzbetreiber. Und weiter Paragraph 20, da steht was über die Rechte des Netzbetreibers gegenüber dem Anschlussinhaber.


    Edit

    Zum Thema des Threads: Die Bestimmungen zur Meldepflicht von Ladeeinrichtungen sind im Paragraph 19 zu finden.

    und deshalb meinen (mobilen) go-E-Charger nicht angemeldet

    An welcher Stelle waren denn die vorausgegangenen Ausführungen so mißverständlich, dass Du diese Schlussfolgerung ziehst? Nochmal:


    Bis 11 kW (12 kVA) Ladeleistung ist jede Ladeeinrichtung meldepflichtig - sowohl eine vom Elektriker fest installierte Wallbox als auch eine bereits vorhandene CEE16, an die eine In-Cable-Unit (z.B. der mobile go-E-Charger) angeschlossen wird.


    Bei mehr als 11 kW ist die Ladeeinrichtung sogar genehmigungspflichtig.

    Bei meinem Anbieter/Netzbetreiber, LEW, stehts eindeutig. Könnte ich auch gleich online anmelden.

    Das nenne ich mal vorbildlich, da könnten sich einige Netzbetreiber mal ein Scheibchen von abschneiden!

    Die NAV gilt zwar bundesweit, aber bezüglich der bürokratischen Abwicklung kocht jeder Netzbetreiber (leider) sein eigenes Süppchen...

    Über den erfolgt dann die Meldung. "Privat" kannst du NICHTS melden. :rolleyes: <X

    Da habe ich mit meinem Netzbetreiber wohl Glück: Er hat mir zwar auch empfohlen, die Installation zu prüfen - die Erfahrung zeige, dass so manche CEE16 zwar mit "Kurzzeit-Verbrauchern" wie Holzspalter, Wippsäge o.ä. klarkommt, aber bei 16 A über einen längeren Zeitraum dann doch Schwachstellen in der Installation zu Tage treten können.


    Ich habe dann mitgeteilt, dass ich das im Interesse meiner eigenen Sicherheit bereits getan habe und konnte letztlich das Meldeformular auch als Privatperson einreichen.

    würde demnach heißen, das grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen meldepflichtig sind, wenn sie zum laden von E-Fahrzeuge genutzt werden.

    Genau das ist der Fall! Jedenfalls für 11-kW-Wallboxen und Co. Der "Not"-Ladeziegel scheint in dieser Beziehung eine Sonderrolle innezuhaben - leuchtet auch ein, denn es geht ja bei der Meldepflicht im Wesentlichen darum, dem Netzbetreiber solche Verbraucher zur Kenntnis zu bringen, deren Betrieb für das Verteilnetz relevant ist.

    Dennoch gibt es ja die Grenze 11kw Ladeleistung. Demnach sollte/dürfte ja eine CEE16 nicht darunter fallen, also nicht meldepflichtig.

    Es gibt in der Tat eine Grenze, die liegt bei 12 kVA. Aber die entscheidet nicht, ob meldepflichtig oder nicht, sondern, ob "nur" meldepflichtig oder genehmigungspflichtig!

    Alles, was ladeleistungsmäßig unter 12 kVA liegt - egal ob feste 11 kW-Wallbox oder CEE16 mit In-Cable-Unit - ist lediglich meldepflichtig.


    Über 12 kVA gilt eine Genehmigungspflicht! Sprich, Du musst das Ding nicht nur anmelden, sondern der Betrieb bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Netzbetreibers - hierbei kann der Netzbetreiber auch Auflagen machen, er kann z.B. fordern, dass die Ladeeinrichtung fernsteuerbar sein muss, um ein Lastmanagement durch den Netzbetreiber zu ermöglichen.

    Ich hatte im Juli 2020 meinen Netzbetreiber angeschrieben und gefragt, wie es sich mit der Meldepflicht einer In-Cable-Ladeeinrichtung verhält, die an einer vorhandenen CEE16 betrieben werden soll, weil in diesem Fall ja keine Installation durch einen Fachbetrieb notwendig ist - hier als Auszug der entscheidende Satz aus der Antwort meines Netzbetreibers:


    An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.


    Edit: ...und eigentlich ist das ja auch logisch, denn bei der Meldepflicht geht es nicht um die technische Einrichtung, die da installiert wird, sondern darum, dass der Netzbetreiber Kenntnis davon erhält, dass hier ein Stromverbraucher zu erwarten ist, der - anders als der klassische Hausanschluss - eine hohe Leistung über längere Zeit bezieht. Genau das ist relevant für Planung und Auslegung des Verteilnetzes, für dessen sicheren Betrieb ja der Netzbetreiber verantwortlich ist.