Denke das ist eindeutig.
Na ja, soo eindeutig ist das nun auch wieder nicht, denn in den von Dir angeführten AGB geht es um Lieferverzug aufgrund von Fahrlässigkeit des Händlers.
Derzeit gelten aber außergewöhnliche Bedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Händlers liegen - die werden wohl nicht unter dem Begriff Fahrlässigkeit zu subsummieren sein.
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