Beiträge von wohliks

    Ist halt wie sonst auch im realen Leben,...

    Stimmt - nur kann man sich seinen Netzbetreiber halt nicht aussuchen. Ich bin ganz froh, dass das mit den hiesigen Stadtwerken recht entspannt abläuft - ein gutes Verhältnis halte ich angesichts dieser Abhängigkeit für erstrebenswert.

    Sonst zeige bitte, welche Stelle Du meinst und was Du da ableitest.

    Du hast das entscheidende Wörtchen gleich im Einleitungssatz überlesen:

    (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.


    Daraus folgt, dass der Netzbetreiber jederzeit vom Anschlussinhaber einen Nachweis über die ordnungsgemäße Instandhaltung verlangen kann. Eine sich selbst überlassene Anlage altert (z.B. Übergangswiderstände an den Klemmstellen) weshalb man schon aus Eigenschutz gut daran tut, gelegentlich mal eine Prüfung durchführen zu lassen. Wenn man mal gesehen hat, welche Schäden in der Unterverteilung einer Nachtspeicher-Heizungsanlage nur durch gelockerte Klemmverbindungen entstehen können, stellt man die Notwendigkeit einer regelmäßigen Prüfung nicht mehr in Frage - da ist man nur noch froh, dass bei der Gelegenheit nicht gleich die ganze Hütte abgefackelt ist.


    Das Laden eines E-Autos stellt hinsichtlich seiner Leistungsaufnahme und deren Dauer eine neue, im Privathaushalt bisher nicht dagewesene Qualität der Belastung dar, die bei einer schlecht instandgehaltenen Anlage unbemerkte Schäden zur Gefahr werden lassen kann. Wenn der Netzbetreiber anlässlich der Anmeldung des Ladepunktes einen Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Anlage fordert, dient das der Gefahrenabwehr. Meiner Ansicht nach ist er dazu nach §13 NAV berechtigt - aber wenn Du es definitiv wissen möchtest, wirst Du einen diesbezüglichen Rechtsstreit anzetteln müssen...

    Ich bin jetzt technisch nicht so bewandert...

    Da komme ich wieder zurück zu meinem Fazit einige Beiträge weiter oben: Da man den Netzbetreiber nicht wechseln kann (außer durch Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet), halte ich es für sinnvoll, einen vernünftigen Umgang miteinander zu pflegen.


    Zum technischen Hintergrund: Alle bisher haushaltsüblichen "Großverbraucher" haben vergleichsweise geringe Einschaltzeiten, das Laden des Autos mit vollen (3x) 16A über 2-4 Stunden stellt insofern eine neue Qualität dar. Bei dieser Dauerbelastung können Schwachstellen in der Installation (schlechte Klemmverbindungen, Übergangswiderstände) kritisch werden, die bei haushaltsüblicher Nutzung gar nicht auffallen. Mein Netzbetreiber hat nicht zwingend gefordert, aber doch dringend empfohlen, die vorhandene CEE16 auf ihre Dauerbelastbarkeit prüfen zu lassen.

    Eine Garage (kommt wohl eher nicht in Betracht). Der Ton entsteht vermutlich im Motor, weil dessen Wicklungen von der Ladelektronik als Induktivitäten genutzt werden - eine Eigenheit des speziellen "Chamäleon-Ladegerätes" der Zoe.


    Man kann das nicht abstellen - es bleibt eigentlich nur, die Ladezeiten so zu wählen, dass der Balkon dann unbesetzt ist (z.B. zweite Nachthälfte) oder den Ladestrom soweit zu reduzieren, dass der Ton auf für die Nachbarn akzeptable Lautstärke reduziert wird (wobei die Zoe dem Vernehmen nach unter 8 oder 6 A nicht lädt).

    Auflagen kann er nicht machen.

    Doch: Siehe NAV § 20.


    Entscheidend ist, was der jeweilige Netzbetreiber in seinen technischen Anschlussbedingungen stehen hat, denn die sind Bestandteil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Anschlussinhaber. Die NAV gibt einen Rahmen vor, der Betreiber kann je nach den lokalen technischen Gegebenheiten in den TA weitergehende Regelungen treffen

    Soll jeder machen, wie er es mit seinem Gewissen vereinenbaren und gut ist. ;)

    Das Alles mag Dich erheitern, aber ab und zu sind Regeln nicht einfach nur Paragraphenreiterei, sondern haben einen (z.B. technischen) Sinn - nur mal so als Denkanstoß:


    Wenn in einem Zweig des Verteilnetzes nur 15-20 Leute wohnen, die so denken, bestehen gute Chancen, dass irgendwann abends, wenn alle Autos laden und dann hier und dort noch der Backofen für eine Tiefkühlpizza angeworfen wird, die 250A-Sicherungen der Verteilleitung auslösen - dann steht der ganze Straßenzug im Dunklen.

    Dann ist das Geschrei groß und schuld sind natürlich die Stadtwerke - dabei wäre das Ganze locker vermeidbar gewesen, wenn die Ladepunkte angemeldet worden wären...


    Das soll's von meiner Seite zu diesem Thema gewesen sein - schönen Sonntag noch!

    380Volt

    Da Du auf das hier im Thread verlinkte Anmeldeformular abhebst, nur eine kleine Anmerkung am Rande: Das ist das Anmeldeformular von einem der ca. 890 Verteilnetzbetreiber, die es im Bundesgebiet gibt und von denen jeder seine eigenen Abläufe hat. Bei meinem Netzbetreiber z.B. erfolgte die Anmeldung 2020 über ein nur für akkreditierte Elektriker zugängliches Online-Formular, meine (damals anscheinend noch recht exotische) Konfiguration habe ich nach kurzer Korrespondenz letztlich formlos per E-Mail angemeldet.


    Die NAV gibt bundesweit den Rahmen vor, die einzelnen Netzbetreiber können in ihren jeweiligen TA (Technische Anschlussbedingungen) detailliertere Regelungen treffen - was im hier referierten Formular steht, kann bei einem anderen Netzbetreiber anders geregelt sein. Der Elektro-Mensch im Video bezieht sich auf die Bestimmungen des Netzbetreibers, bei dem seine Firma akkreditiert ist - und die können durchaus von denen des o.a. Formulars abweichen, vielleicht werden dort wirklich 1-phasige Ladeeinrichtungen bis ~3 kW nicht so verbissen gesehen (während andere Netzbetreiber sogar die Prüfung der zum Laden verwendeten Schuko-Dose vorschreiben). Außerdem hat er im Video doch ziemlich deutlich gesagt, dass er bei regelmäßiger Nutzung des "Not-"Ladeziegels auch dessen Anmeldung empfiehlt.


    Was er aber super erklärt hat, sind die Gründe, warum die Meldung überhaupt wichtig ist (sicherer Netzbetrieb, Netzauslastung, Lastmanagement, ...).


    Fazit aus meiner Sicht: Man sollte auf jeden Fall den Kontakt zum zuständigen Netzbetreiber pflegen - von dem ist man nämlich abhängig und kann ihn im Falle von Unstimmigkeiten nicht mal eben wechseln... ;)

    Aus Prinzip nicht.

    Dazu empfehle ich einen Blick in die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dort speziell Paragraph 13 Absatz 2. Da steht ein bißchen was über die Verantwortung des Anschlussinhabers gegenüber dem Netzbetreiber. Und weiter Paragraph 20, da steht was über die Rechte des Netzbetreibers gegenüber dem Anschlussinhaber.


    Edit

    Zum Thema des Threads: Die Bestimmungen zur Meldepflicht von Ladeeinrichtungen sind im Paragraph 19 zu finden.