Ich hatte im Juli 2020 meinen Netzbetreiber angeschrieben und gefragt, wie es sich mit der Meldepflicht einer In-Cable-Ladeeinrichtung verhält, die an einer vorhandenen CEE16 betrieben werden soll, weil in diesem Fall ja keine Installation durch einen Fachbetrieb notwendig ist - hier als Auszug der entscheidende Satz aus der Antwort meines Netzbetreibers:
An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.
Edit: ...und eigentlich ist das ja auch logisch, denn bei der Meldepflicht geht es nicht um die technische Einrichtung, die da installiert wird, sondern darum, dass der Netzbetreiber Kenntnis davon erhält, dass hier ein Stromverbraucher zu erwarten ist, der - anders als der klassische Hausanschluss - eine hohe Leistung über längere Zeit bezieht. Genau das ist relevant für Planung und Auslegung des Verteilnetzes, für dessen sicheren Betrieb ja der Netzbetreiber verantwortlich ist.