Der Vermieter hat seinen Standpunkt eingenommen, jetzt muss der Mieter seinen Standpunkt finden.
Klauseln in Verträgen können rechtswidrig sein und damit unwirksam. Ob man das unterschrieben hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Viele Arbeitsverträge hbaen unwirksame Klauseln, besonders wenn sie älter sind. Deshalb empfehle ich eine fachliche Prüfung. Dann kann man weitersehen. Vorher ist alles Spekulation.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das schon mal von einem Gericht geklärt wurde. Und selbst wenn die Klausel wirksam sein sollte, gibt es ja immer auch Gestaltungsmöglichkeiten. Auch da kann das Gespräch mit einem Rechtsberater einem die Augen öffnen.
Dirk