Im Grunde genommen ist das eh egal, ich kann nur für mich sprechen, denn ich werde in diese Situation nicht kommen bzw. auf die Idee kommen die Mietzahlungen einzustellen.
Und selbst wenn das Urteil rechtskräftig wäre ist das bestimmt nicht generell gültig, sondern jeder „Betroffene“ müsste wieder selber klagen mit Verweis auf das Urteil.
Und angeführt zur Begründung steht ja da das Renault kein Schaden dadurch entsteht wenn der säumige Mieter weiter läd.
Das stimmt ja auch nicht so ganz, denn das Auto wurde ja ohne Akku gekauft und dadurch deutlich günstger, der wirtschaftliche Schaden für Renault wäre dann zumindest der Restwert des Akkus.
Aber lassen wir das, das führt hier zu nix und ist meilenweit vom Thema entfernt.
Gruß