Das hängt halt vom Einzelfall ab. Die Versicherung muss Dir mitteilen, bis zu welchem Betrag sich ein Selbsttragen des Schadens im konkreten Fall lohnt.
Ich kenne mich leider nicht soo gut mit Versicherungen aus, aber wir hatten mal einen Parkschaden bei dem beide Fahrzeuge rückwärts gefahren sind und sich leicht getroffen haben. Eigentlich war an keinem Auto wirklich irgendwas zu sehen.
Unserer Versicherung hatten wir den Fall mitgeteilt und geschildert dass unser Fahrzeug (dank langsam fahren und Parksensoren und Kamera) bereits stand, als der Gegner zügig unser Fahrzeug streifte. Wir selbst haben nix weiter unternommen weil bei uns gar nix zu sehen war und beim Gegner nur ein mini-Kratzer den man hätte wegpolieren können.
Der Gegner hat aber direkt eine Rechnung für eine Lackierung mittels Anwaltsschreiben an meine Versicherung geschickt, die sofort gezahlt hat. Wir bekamen das erst mit als wir zum Jahresende plötzlich 8 Jahre zurückgestuft wurden. Es ging um 1000€ oder so. Ich fragte sogar ob ich den Schaden zurückkaufen könne, aber meine Maklerin sagte, dass zum einen der Gegner beim Kfz keine Ansprüche gegen mich, sondern meine Haftpflichtversicherung hat, weshalb die zahlen können ohne mich mit einzubeziehen (bei der Summe machen die sich keinen Aufwand und zahlen einfach) und zum anderen hätte man nur bis zu einer bestimmten Summe (hab vergessen wieviel) die Möglichkeit das zurückzukaufen.
Ob das wirklich so ist, kann ich aber nicht sagen. Aber ich habe jetzt eine andere Versicherung und gelernt, dass ich bei Schäden sofort zum Anwalt gehe und selbst den ersten Schritt mache statt abzuwarten... Aus Schaden wird man klug.