Ladung nicht möglich (Z.E. 40), temporär schwarzes Display

  • da magst du recht haben. Natürlich stinkt das ganze zum Himmel.

    Aber auch ein Händler kann ein Fahrzeug privat verkaufen. Die Frage ist wie und auf wen das Fahrzeug vorher gelaufen ist. Lief das Fahrzeug vorher auf ihn selbst als Privatmann, kann er es auch privat wieder verkaufen.

    Taucht ein anderer Vorbesitzer auf


    Genau das steht ein paar Seiten vorher. Alle Beiträge verfolgen, auch mit den Links, ist mitunter hilfreich.


    Es wurde bereits durch diskutiert, der Verkäufer hat mit dem ZOE, banal beschrieben, für jedermann verständlich, gehandelt.

    Aus den Ausführungen des TE geht hervor dass der Händler/Verkäufer NICHT der Vorbesitzer war.


    Selbstverständlich kann der TE daher und


    in jedem Fall "sofort zum Anwalt springen" wenn der gewerbliche Händler NICHT der Vorbesitzer lt. Zul. Bescheinigung war.


    Gerne noch mal:


    • Entscheidend hierfür ist, ob der Autohändler die finanziellen Risiken des Verkaufes trägt oder der Privateigentümer. Hat der Händler das Fahrzeug zum Beispiel schon vom Vorbesitzer in Zahlung genommen, dann ist er eher als Zwischenhändler zu betrachten und das Agenturgeschäft würde ein unzulässiges Umgehungsgeschäft darstellen. Die Gewährleistungsrechte könnten dann auch nicht ausgeschlossen werden.


    Quelle:



    Auto wird im Kundenauftrag verkauft - worauf Sie bei Vertragsabschlu...


    Selbstverständlich war das hier kein klassisches "Agenturgeschäft" - aber etwas in der Art zur bewußten Umgehung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.


    Ich gehe mal von davon aus dass der TE kein Geld für den Ra ausgegeben hat ? Die Rechnungsssumme aus eigener Tasche gezahlt hat ?


    Er ist ja nun mal so extem gesprächig - aber Bashing gegen die Rep. Werkstatt ging gut.

  • Guten Abend Herr Lehrer. Wie du entnehmen und selber lesen konntest, habe ich lediglich auf deine Aussage (mit Zitat) geantwortet. Ergebnis war, das auch Händler privat ein Fahrzeug verkaufen können.

    Weder ich noch du hast den Kaufvertrag unterschrieben.

    Deine anderen Ausschweifungen interessieren mich nicht, da es nix mit meinem Beitrag zu tun hat.


    Und nun lassen wir mal den Anwalt reden, bevor jeder noch schlauer wird.

  • Ich bezweifle mal dass der letztendlich auf Honorar beauftragt wurde. Es liegen Null Infos dazu vor. Wie gesagt, der TE ist außerordentlich gesprächig.


    Wer keine RSV hat und ~2600 Euro einklagen will und der Ra eröffnet ihm die Kosten des Verfahrens - plus die Zeit die es dauert, plus ggf. Revision, etc. der Klagewillige zuckt dann ganz schnell zurück - und genau hier setzt der Händler beim Zocken an.

    Zudem verlangen viele Ra Vorkasse bei der Klientel ohne RSV. Richtig so, entweder hat die Klientel ohne RSV grundsätzlich nix auf der Naht oder ist "oben rum" nicht so prall ausgestattet. Handyverträge für 40 Euro/Monat sind ja scheinbar der Standard, aber keine 12 Euro/Monat für ne RSV. Muss man da noch was erwähnen ?


    Wenn der TE, wie ich vermute, keinen Ra auf eigene Kasse beauftragt hat, dann ist die Rechnung des Händlers voll auf gegangen. Der Händler ist wahrscheinlich, " Hut ab" gar nicht so blöd wie wir annehmen.

  • Natürlich habe ich eine RSV. Und der Händler hat inzwischen auch auf den Brief vom RA geantwortet. Er sieht sich als Privatperson ohne Haftung...

    Ja sorry für die Offenlegung der Daten (KV), hätte ich schwärzen können, sah aber keine Veranlassung... Datenschutzmäßig war das natürlich voll daneben.