Tagfahrlicht mit Rückleuchten kombinierbar?

  • hallo,

    kann man das Tagfahrlicht so konfigurieren, dass auch die Rückleuchten mit eingeschaltet werden?

    Ich halte das für einen nicht unbedeutenden Sicherheitssgewinn, insbesondere wenn die Lichtautomatik noch nicht auf Fahrlicht umschaltet
    Gruß Halu

  • stimmt eigentlich, danke,
    allerdings: das Standlicht wird ja anbleiben, wenn man die ZOE abstellt und müßte jeweils separat geschaltet werden,
    das ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei ...
    Gruß

  • Das wäre einfach umsetzbar und TÜV/StVzO-konform

    1. Jein - StVZO-konform vielleicht, aber die StVO (ohne "Z") sagt: Mit Standlicht darf man nicht fahren - wenn man fährt, ist das Fahrlicht (Abblendlicht) einzuschalten.

    2. Bei Standlicht werden die vorderen Begrenzungsleuchten deutlich gedimmt - das ist als Tagfahrlicht nicht hell genug.


    Ich bin nicht sicher, aber es gibt glaube ich eine Skandinavien-Betriebsart - da sind dann allerdings immer die Hauptscheinwerfer an, also kein Tagfahrlicht, sondern volle Beleuchtung, sobald der Motor läuft.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    3 Mal editiert, zuletzt von wohliks ()

  • Laut ADAC ist die Programmierung des Rücklichtes zum Tagfahrlicht nicht verboten, wird vereinzelt wohl auch von Herstellern angeboten. Wg der Machbarkeit bei der ZOE und den Kodierungskosten werde ich mich mal schlau machen

  • wo hast du denn das her.

    Wie KaMaKi schreibt: Lernt man in der Fahrschule.


    ...und falls das zu lange her sein sollte, kann man es in der StVO nachlesen - § 17 Beleuchtung, Abs. 2:

    Zitat

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]

    Selbige (die StVO) habe ich auch im von Dir zitierten Beitrag erwähnt... :saint:

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    3 Mal editiert, zuletzt von wohliks ()

  • --------

    Bei Hentschel steht im Straßenverkehrsrecht Kommentar bei §17:
    "Standlicht (Begrenzungsleuchten) ist im Fahrbetrieb - während der Dauer der Beleuchtungspflicht - unzulässig. Sonst nicht!"


    ,,§ 17 Abs. 2 StVO bezieht sich auf § 17 Abs. 1.
    Folglich gilt: Ist gem. § 17 Abs. 1 StVO Beleuchtung vorgeschrieben, so darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden.

    Ist dagegen eine Beleuchtung nach § 17 Abs. 1 StVO nicht vorgeschrieben, so darf auch mit Begrenzungsleuchten allein gefahren werden.,,

    ------------


    Sind jetzt nur 2 Zitate aus einem Jura-Forum. Da wir in D tagsüber keine Beleuchtungspflicht haben und auch nicht geregelt ist, erübrigt sich die Frage.

    Mit Standlicht darf man nicht fahren - wenn man fährt, ist das Fahrlicht (Abblendlicht) einzuschalten.

    ich zitiere nochmal, warum muss ich Abblendlicht einschalten, wenn ich fahre. ;) Sicherlich nur unglücklich ausgedrückt und daher meine Nachfrage.

    Grundsätzlich ist es mir egal, wer mit was für ein Licht rumfährt.


    Ich denke aber nicht das der TE eine Aufklärung in Sachen STVO habe wollte.

    Zoe R135 ZE.50, 03.2021, Winterpaket, Mietakku (verkauft)

  • Grundsätzlich ist es mir egal, wer mit was für ein Licht rumfährt.

    Na, dann isses ja gut.


    Bleibt die Frage des TE, ob man programmiertechnisch die Zoe so konfigurieren kann, dass zum Tagfahrlicht vorne auch das Rücklicht eingeschaltet wird.

    Aber das hatte er ja eigentlich schon geklärt (Beitrag #5).


    (Meine Bemerkungen bzgl. Dänemark/Skandinavien gestrichen, weil überflüssig)

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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