Wallbox Anmeldepflicht!

  • Es ist doch immer wieder erheiternd, über was der "brave" Deutsche sich alles Gedanken macht. ;(

    Muß man jede Regel/Gesetz als Nichtjurist kennen? Ich denke nein.

    Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist mir aber egal, solange es nicht eindeutig erkennbar kriminell ist.

    Ich habe beim Einzug in unser Haus in der Garage eine CEE 16 vorgefunden (entsprechend mit einer 3-fachsicherung abgesichert) und an die hänge ich

    seid Jahren mein portables Ladegerät von Bettermann dran. Fertig aus.

    Da muß man doch nicht erbittert drüber streiten.

    Soll jeder machen, wie er es mit seinem Gewissen vereinenbaren und gut ist. ;)

    22.02.2021 angemeldet^^ ZOE Intens R135 Z.E. 50 in DeCir-Rot, Winterpaket, CCS, Mittelarmlehne, hinterer Stoßstangenschutz von Renault, Ladekantenschutz von L&Z, Windabweiser von ClimAir, auf Ganzjahresreifen gewechselt.Mietakku


    1982er Harley Shovelhead

    2002er Kawasaki VN-800 Classic

    2000er Saab 9-5 I Turbo Kombi

  • Soll jeder machen, wie er es mit seinem Gewissen vereinenbaren und gut ist. ;)

    Das Alles mag Dich erheitern, aber ab und zu sind Regeln nicht einfach nur Paragraphenreiterei, sondern haben einen (z.B. technischen) Sinn - nur mal so als Denkanstoß:


    Wenn in einem Zweig des Verteilnetzes nur 15-20 Leute wohnen, die so denken, bestehen gute Chancen, dass irgendwann abends, wenn alle Autos laden und dann hier und dort noch der Backofen für eine Tiefkühlpizza angeworfen wird, die 250A-Sicherungen der Verteilleitung auslösen - dann steht der ganze Straßenzug im Dunklen.

    Dann ist das Geschrei groß und schuld sind natürlich die Stadtwerke - dabei wäre das Ganze locker vermeidbar gewesen, wenn die Ladepunkte angemeldet worden wären...


    Das soll's von meiner Seite zu diesem Thema gewesen sein - schönen Sonntag noch!

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Wenn in einem Zweig des Verteilnetzes nur 15-20 Leute wohnen, die so denken, bestehen gute Chancen, dass irgendwann abends, wenn alle Autos laden und dann hier und dort noch der Backofen für eine Tiefkühlpizza angeworfen wird, die 250A-Sicherungen der Verteilleitung auslösen - dann steht der ganze Straßenzug im Dunklen.


    Da stimme ich dir voll und ganz zu. Ich sehe schon das Worst Case Szenario (in 5-8 Jahren ?) dass ggf. keine WB mehr genehmig wird.

    Unsere Netze, zu mindestens die letzte Meile ist dafür nicht ausgelegt. Ich werde daher mal die Anzeige einer CEE in Angriff nehmen. (Mehr geht keinen was an !)

    In den nächsten Monaten.... Jetzt ist Sommer.

  • 1: Die ***** deutsche Bürokratie die vorsieht sogar ne Schuko zum Laden anmelden zu müssen,

    mal sehen, wieviel Seiten wir noch brauchen, damit du es verstehst. ;)


    Es geht nicht darum jede Schuko-Dose zu melden, sondern der Netzbetreiber möchte gerne wissen, wieviel Ladepunkte/Ladeeinrichtungen für das Laden von E-Fahrzeugen genutzt werden. Dabei geht es weder um Schuko, CEE Blau, Rot oder sonstiges. Sondern die Ladeeinrichtungen und deren Verbrauchskapazitäten/bedarf im jeweiligen Netz. In meiner Anmeldung, die ich gestern online gemacht habe, wird auch gefragt mit wieviel KW max. geladen wird. Damit kann der Netzbetreiber dann was anfangen und dementsprechend handeln.

    Die Anmeldung kostet übrigens nix, an die ganz sparsamen User gerichtet. :/

  • Danke für den Hinweis wegen Online, aber genau das ist ja der springende Punkt bei meinem Netzbetreiber der den sprichwörtlichen Stock im Hintern hat.

    Dein Netzbetreiber scheint offensichtlich in einer kundenorientierten und digitalen Welt angekommen zu sein.


    Bei mir: Nichts online und Ladeeinrichtung Anzeigen von Privat schon mal gar nicht.

    Gegen Online , selber, hab ich ja gar nichts ein zuwenden. Die Infos zur Netzauslastung die er gern hätte, sind mir schon klar.


    Du verstehst nicht warum ich micht so aufrege, mein Netzbetreiber schreibt mir im Zuge der Anzeige eine Prüfung meiner eigenen (!) Infrastruktur vor - die mit Kosten verbunden ist, weil das Ganze Prozedere nur über einen Fachbetrieb möglich ist. Die gehen Stur nach o.a. Formular.



    PS: EDIT:


    So gut hätte ich es auch gerne wie die User bei dem Netzbetreiber:


    Ladeeinrichtung anmelden - Netze BW GmbH
    Elektromobilität - Hand in Hand für Ihre Flexibilität beim Laden - Nutzen Sie unsere App zum Anmelden Ihrer privaten Ladeeinrichtung.
    www.netze-bw.de

  • Hallo Heiko,


    was würde passieren, wenn Du nicht prüfen läßt? Eine Genehmigung kann nicht verweigert werden, weil die Steckdose nicht genehmigungspflichtig ist.


    Hat diese Prüfungsauflage überhaupt eine rechtliche Grundlage?


    In der NAV lese ich erstmal nichts davon.


    NAV § 19 (2) Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.


    Das heißt man muß die zur Ladeeinrichtung gewordenen Steckdose dem Netzbetreiber mitteilen, womöglich auch Angaben zur Nutzung machen. Auflagen kann er nicht machen. Im letzten Satz bekommt er lediglich die Möglichkeit, Form und Inhalt vorzuschreiben. Das bezieht sich doch mit einiger Sicherheit auf Angaben, nicht auf Auflagen? Auflagen gibt es nur bei Ladestellen > 11kW.


    Das heißt aber auch, die Forderung nach einer Prüfung entbindet niemanden von der Mitteilungspflicht über solche Ladeeinrichtungen.


    Man soll ja hier keine Ratschläge geben, aber ich würde melden, wo sich die Dose befindet, mit wieviel kW und Phasen ich zu laden plane und dazu bemerken, dass die Dose bereits installiert ist und nur ein mobiles Gerät angesteckt ist. Es wird in diesem Sinne keine Ladeeinrichtung installiert. Sondern eine Installation wird durch Einstecken des Steckers zur Ladeeinrichtung. Damit sähe ich meine Mitteilungspflicht erfüllt.


    Dirk

    ZOE Ph.2 Zen R110 ZE50 12/2019 Easy Link 7; SMA EV Charger 11kW

  • Auflagen kann er nicht machen.

    Doch: Siehe NAV § 20.


    Entscheidend ist, was der jeweilige Netzbetreiber in seinen technischen Anschlussbedingungen stehen hat, denn die sind Bestandteil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Anschlussinhaber. Die NAV gibt einen Rahmen vor, der Betreiber kann je nach den lokalen technischen Gegebenheiten in den TA weitergehende Regelungen treffen

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,


    danke für Deine Antwort!


    Ausgestalten darf er. Müßte dann der Netzbetreiber aber nicht erklären, warum eine ungeprüfte Steckdose die "sichere und störungsfreie Versorgung" beeinträchtigt, eine ungeprüfte aber nicht?


    Er könnte sagen, an dem Trafo hängen schon x Ladestellen mit y Leistung. Deshalb keine neuen mehr. Aber ob Steckdose geprüft oder ungeprüft? Ich bin jetzt technisch nicht so bewandert, dass ich einschätzen könnte, ob eine ungeprüfte Steckdose eine Gefährdung der Versorgung darstellt, wenn eine Ladepunkt daran betrieben wird, bei anderen Verbrauchern aber nicht.


    Wonach müßte man in den TAB suchen, um einen Hinweis zu finden, ob die Auflage vom Anschlußvertrag incl. TAB entspricht?


    Dirk

    ZOE Ph.2 Zen R110 ZE50 12/2019 Easy Link 7; SMA EV Charger 11kW

  • Interessant wie Unterschiedliche verhalten zur WB die Netzbetreiber sind. Bei der Mobile Wallbox von meinen Eltern und mir, war dem Netzbetreiber völlig egal. Mein Vater hat eine Mitteilung zum Netzbetreiber geschickt, aber es kam kein einzige Antwort zurück.

    ZOE Experience R 135 Z.E 50 EZ=11/20 , Winterpaket, CCS, Visio-Paket, Navigationspaket, Komfort-Paket , Notbremsassistent, Mittelarmlehne

  • Ich bin jetzt technisch nicht so bewandert...

    Da komme ich wieder zurück zu meinem Fazit einige Beiträge weiter oben: Da man den Netzbetreiber nicht wechseln kann (außer durch Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet), halte ich es für sinnvoll, einen vernünftigen Umgang miteinander zu pflegen.


    Zum technischen Hintergrund: Alle bisher haushaltsüblichen "Großverbraucher" haben vergleichsweise geringe Einschaltzeiten, das Laden des Autos mit vollen (3x) 16A über 2-4 Stunden stellt insofern eine neue Qualität dar. Bei dieser Dauerbelastung können Schwachstellen in der Installation (schlechte Klemmverbindungen, Übergangswiderstände) kritisch werden, die bei haushaltsüblicher Nutzung gar nicht auffallen. Mein Netzbetreiber hat nicht zwingend gefordert, aber doch dringend empfohlen, die vorhandene CEE16 auf ihre Dauerbelastbarkeit prüfen zu lassen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von wohliks ()