Wallbox Anmeldepflicht!

  • Hallo,


    ich habe nichts weiter dazu gefunden hier im Forum. Deswegen mache ich hier mal ein neues Thema dazu auf:

    • Seid Ihr Euch alle bewusst, dass Ihr Eure 11 kW Wallboxen bei Eurem Netzbetreiber anmelden müsst (lokale Stadtwerke zumeist)?
    • Seid Ihr Euch bewusst, dass alle Wallboxen, der Leistung oberhalb von 12 kW liegen, genehmigungspflichtig sind (Ohne Genehmigung ist der Betrieb verboten!)?

    Das ganze ist geregelt in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen"

    https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html


    Oder sehe ich das falsch und das gilt nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Meine Stadtwerke zumindest haben bisher keinerlei Reaktion gezeigt auf meine Email mit der Frage nach einer Anmeldung meiner 11 kW Wallbox.

    Ein Formular oder ähnliches haben die nicht auf Ihrer Website...


    Viele Grüße

    René

    ZOE Experience R 110 Z.E 50, 10/2020, DeZir-Rot, Winterpaket, Visio-Paket, Navigationspaket

  • zoegeissel

    Hat den Titel des Themas von „Wallbox anmeldepflicht!“ zu „Wallbox Anmeldepflicht!“ geändert.
  • Moin zoegeissel ,


    Ja das ist in allen Medien schon breit getreten worden ;) . Das mit derMeldepflicht und anmelden übernimmt bei mir der Elektriker . Als ich am überlegen war eine Größere Box zu nehmen hat mein Elektriker sich die die Freigabe beimVersorger geholt. Ich brauch mich dahingehend um nichts kümmern.

    Netten Gruß aus dem Mühlenkreis

    Ingo F.

    In Titanium Grau - Innenharmonie in Schwarz - Ganzjahresreifen Michelin Crossclimate 195/55 R16

    Winterpaket - Armlehne - Schmutzfänger vorne & hinten - CCS Ladeanschluss - :thumbup:

    Mit mittlerweile über 40000 km :thumbup:

  • Unsere Wallbox mit 11kw ist in unserem Gebiet weder anmeldepflichtig, noch genehmigspflichtig. So die Aussage unseres Energieunternehmens vor 1,5 Jahren. Ist regional unterschiedlich. Aber Vorsicht, was gestern richtig war, kann morgen falsch sein. Oftmals gelten Gesetze rückwirkend und plötzlich bist Schwerverbrecher :). Das ist kein Witz,leider :rolleyes:

  • Unsere Wallbox mit 11kw ist in unserem Gebiet weder anmeldepflichtig, noch genehmigspflichtig. So die Aussage unseres Energieunternehmens vor 1,5 Jahren. Ist regional unterschiedlich. Aber Vorsicht, was gestern richtig war, kann morgen falsch sein. Oftmals gelten Gesetze rückwirkend und plötzlich bist Schwerverbrecher :). Das ist kein Witz,leider :rolleyes:

    Moin @Wiwi ,


    also bei Eon/WW steht es schon einige Jahre so in den AGB's da hat sich bis jetzt nichts dran geändert. Genaus wie die Vorbereitung der Steuerbarkeit. CAD 6 und min. 5 x0.75 Steuerleitung soll mit verlegt sein. Auch wenn es die nächsten Jahre nicht den Eindruck macht das sie es nutzen werden. (Aussage meines Elektrikers )

    Netten Gruß aus dem Mühlenkreis

    Ingo F.

    In Titanium Grau - Innenharmonie in Schwarz - Ganzjahresreifen Michelin Crossclimate 195/55 R16

    Winterpaket - Armlehne - Schmutzfänger vorne & hinten - CCS Ladeanschluss - :thumbup:

    Mit mittlerweile über 40000 km :thumbup:

  • Hallo,


    ich habe nichts weiter dazu gefunden hier im Forum. Deswegen mache ich hier mal ein neues Thema dazu auf:

    Gut, dass Du das Thema nochmal in den Fokus stellst, man kann nicht oft genug darauf hinweisen. :thumbup:


    Einen kleinen Einwand bezüglich deiner Einleitung kann ich mir aber nicht verkneifen: Die Foren-Suche nach "genehmigungspflichtig" oder "genehmigungspflicht" fördert aktuell 10 Fundstellen zu Tage, vor Deinem Beitrag müssten es also 9 gewesen sein. Denn ich konnte mich erinnern, dass ich mich an verschiedenen Stellen schon mal dazu geäußert hatte. ;)

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Ganz wichtig ist es in diesem Kontext, den Unterschied zwischen Stromanbieter (frei wählbar) und Energienetzbetreiber (durch den Wohnort festgelegt) zu machen - entscheidend sind nämlich die Bedingungen des Letzteren!

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Richtig, entscheidend ist der Netzbetreiber. Dem Stromanbieter ist das völlig wurscht.


    Ein wichtiger Hinweis ist vielleicht auch noch, dass diese Regelungen ALLE Ladestationen betrifft. Auch die mobilen (ab einer gewissen Leistung - glaube das "Notladekabel" fällt da raus). Über den Sinn oder Unsinn kann man trefflich diskutieren, da man wohl schlecht erst eine Anmeldung machen kann, wenn man spontan unterwegs mit dem NRGkick oder go-eCharger laden will. Auf der anderen Seite, beim häuslichen "Dauergebrauch" spielt es für den Netzbetreiber technisch ja überhaupt keine Rolle ob da nun ein Stecker dran ist oder nicht. Der zieht halt Strom (und das nicht wenig).


    Bei uns in Brandenburg (Netzbetreiber: e.dis) war die Genehmigung für 22kW (mobiler go-eCharger) übrigens auch problemlos. Hat zwar 2 Monate gedauert eine Antwort zu erhalten, aber dann war die Genehmigung ohne irgendwelche Auflagen, Steuerbarkeit, etc. im Briefkasten. Auf dem Formular sollte einiges vom Elektriker unterschrieben werden, aber ich habe da nur handschriftlich vermerkt, dass ich den Lader am vorhandenen 32A Starkstromanschluss betreiben will und somit kein Elektriker nötig ist und das war kein Problem für edis.

    11kW reichen zwar völlig aus, aber ein paar Mal war es schon hilfreich spontan nochmal eine halbe Stunde an 22kW zu laden, wenn man ungeplant nochmal weiter weg musste :) Und wenn dann mal unser zweites Auto getauscht wird, kann ich beide parallel mit 11kW laden :)


    Viele Grüße,

    Rico

    Renault Zoe R135 Z.E. 50 Intens DeZir-Rot mit CCS, Winterpaket, Easy Link 9,3-Zoll, Mittelarmlehne. Bestellt am 7.7.2020 Zugelassen am 13.10.2020

  • Moin,


    ich habe bei unserem Netzbetreiber/Stromanbieter (ist der gleiche) nachgefragt, mir wurde gesagt, alles unter 11kW muss nicht angemeldet werden. Auf meine Frage, dass meine mobile Ladestation auch 22kW kann, sagte mir der Mitarbeiter, dann muss ich auf 11kW runter regeln, oder anmelden.


    Zu diesem Thema gibts im GoingElectric-Forum seitenlange Beiträge.


    Gruss Uli

    ZOE Experience R110 Z.E. 50, 11/2020, PH2, Titanum-Grau, Winter-, Visio-, und Navi-Paket, GJR Michelin

  • Gut, dass Du das Thema nochmal in den Fokus stellst, man kann nicht oft genug darauf hinweisen. :thumbup:


    Einen kleinen Einwand bezüglich deiner Einleitung kann ich mir aber nicht verkneifen: Die Foren-Suche nach "genehmigungspflichtig" oder "genehmigungspflicht" fördert aktuell 10 Fundstellen zu Tage, vor Deinem Beitrag müssten es also 9 gewesen sein. Denn ich konnte mich erinnern, dass ich mich an verschiedenen Stellen schon mal dazu geäußert hatte. ;)

    Wenn man hakt nach Anmeldepflicht sucht, kommt halt nicht so viel als Ergebnis zurück. :) Da war ich wohl auf einem Auge blind.

    Mir ging es ja hauptsächlich darum, dass auch Wallboxen bis 11 kW Leistung seit 2019 bundesweit einheitlich anzumelden sind (nicht genehmigungspflichtig).

    Der davor geltende Flickenteppich ist halt nicht mehr gültig.

    ZOE Experience R 110 Z.E 50, 10/2020, DeZir-Rot, Winterpaket, Visio-Paket, Navigationspaket

  • Alles gut - ich finde es richtig und wichtig, auf sowas immer mal wieder hinzuweisen.


    Ich habe auf FB schon Diskussionen dazu erlebt, bei denen die Beteiligten nicht mal wussten, dass es einen ganz grundlegenden Unterschied zwischen Strom-Lieferant und dem Betreiber des lokalen Netzes geben kann und dass der Netzbetreiber - und eben nicht der Stromverkäufer - der einzig richtige Ansprechpartner für dieses Thema ist.


    Viele Netzbetreiber haben übrigens ihre Melde-Formulare nicht öffentlich im Internet stehen, weil sie davon ausgehen, dass eine Wallbox grundsätzlich durch einen akkreditierten Elektrofachbetrieb installiert wird. Dieser hat beim Netzbetreiber einen entsprechenden Account und kann die Anmeldung erledigen.


    Bei mir nun ist die 16-A-CEE in der Garage bereits vorhanden und meine "Wallbox" keine Festinstallation, sondern ein JuiceBooster. Der Fall kommt in den Allgemeinen Netzanschlussbedingungen durchaus vor (Stichwort IC-CPD), die Anmeldung war aber für meinen Netzbetreiber "Neuland" - die hatten noch keine Regelung, auf welchem Weg dann die Anmeldung erfolgen sollte...

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard