Aber wie ist das bei einer "mobilen" Ladestation? Wäre ja über eine CEE Steckdose verbunden, so wie mein aktueller Ladeziegel auch (der auch max. 22kW könnte).
Bezüglich der Genehmigung?
Nach Auskunft meines lokalen Netzbetreibers wird die CEE-Steckdose per Definition zum melde- (11kW) bzw. genehmigungs- (22 kW) -pflichtigen Ladepunkt, wenn sie zum Aufladen eines E-Autos verwendet wird (§19 der bundesweit gültigen NAV (Niederspannungs-Anschluss-Verordnung). In den Anschlussbedingungen des jeweiligen lokalen Netzbetreibers sind in der Regel detailliertere Angaben und Ausführungsbestimmungen formuliert (Stichwort "Ladebetriebsart 2 mit IC-CPD" (In-Cable Control and Protection Device)).