Beiträge von wohliks

    Vielleicht hilft es, wenn Du Deinem Freundlichen die dafür von Renault herausgegebene ACTIS-Lösung nennen kannst:


    Niedriger SoH: ACTIS 64453 (LBC1 Version 540 oder älter auf 543 anheben, EVC auf 69B0)


    meiner jedenfalls hat sich gefreut, dass er nicht lange suchen musste...

    Leider habe ich bis jetzt nur gehört: " Wir arbeiten dran! Dauert noch!"

    Du hast den falschen "Freundlichen": Das BMS-Update gibt es seit schon seit Mitte 2020, mein Freundlicher hat es jetzt im Rahmen der Jahreswartung aufgespielt, ich musste dazu lediglich einen Garantieauftrag (Reklamation) unterschreiben.

    ich hab Dich verstanden. Wenn die Keykarte leer ist dann muss diese in der Mittelkonsole if dem Symbol platziert werden.

    ...mit dem kleinen Unterschied, dass Peter Becker - soweit ich das hier zu erkennen glaube - eine Zoe Phase 1 hat. Da passt das Handbuch der Ph2 nur so semi-optimal.


    Aber auch bei der "alten" Zoe gilt wohl, dass man sie auch mit leerer Keycard-Batterie starten kann, wenn die Karte in den Schacht gesteckt wird.

    Das entspricht dann dem Ablegen der Keycard im gekennzeichneten Bereich bei der Ph 2.

    Trotzdem wäre es interessant zu wissen, warum.

    Könnte es sein, dass "im Hintergrund" gerade ein Update des EasyLink lief? Ich hatte beim letzten OTA-Update den Effekt, dass das Multimediadisplay bei einigen Symbolen keine Reaktion auf das Antippen zeigte - nach Abschluß des Updates ca. 10 Minuten später funktionierte alles wieder wie gewohnt.

    Am 23.5. beim ADAC beantragt, 1.6. Vorprüfung erfolgreich.

    Aktueller Stand: Vom ADAC beim UBA eingereicht, wartet jetzt auf Bescheinigung des UBA. (entspricht 60 % Fortschritt im ADAC-Zeitbalken)

    Ist halt wie sonst auch im realen Leben,...

    Stimmt - nur kann man sich seinen Netzbetreiber halt nicht aussuchen. Ich bin ganz froh, dass das mit den hiesigen Stadtwerken recht entspannt abläuft - ein gutes Verhältnis halte ich angesichts dieser Abhängigkeit für erstrebenswert.

    Sonst zeige bitte, welche Stelle Du meinst und was Du da ableitest.

    Du hast das entscheidende Wörtchen gleich im Einleitungssatz überlesen:

    (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.


    Daraus folgt, dass der Netzbetreiber jederzeit vom Anschlussinhaber einen Nachweis über die ordnungsgemäße Instandhaltung verlangen kann. Eine sich selbst überlassene Anlage altert (z.B. Übergangswiderstände an den Klemmstellen) weshalb man schon aus Eigenschutz gut daran tut, gelegentlich mal eine Prüfung durchführen zu lassen. Wenn man mal gesehen hat, welche Schäden in der Unterverteilung einer Nachtspeicher-Heizungsanlage nur durch gelockerte Klemmverbindungen entstehen können, stellt man die Notwendigkeit einer regelmäßigen Prüfung nicht mehr in Frage - da ist man nur noch froh, dass bei der Gelegenheit nicht gleich die ganze Hütte abgefackelt ist.


    Das Laden eines E-Autos stellt hinsichtlich seiner Leistungsaufnahme und deren Dauer eine neue, im Privathaushalt bisher nicht dagewesene Qualität der Belastung dar, die bei einer schlecht instandgehaltenen Anlage unbemerkte Schäden zur Gefahr werden lassen kann. Wenn der Netzbetreiber anlässlich der Anmeldung des Ladepunktes einen Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Anlage fordert, dient das der Gefahrenabwehr. Meiner Ansicht nach ist er dazu nach §13 NAV berechtigt - aber wenn Du es definitiv wissen möchtest, wirst Du einen diesbezüglichen Rechtsstreit anzetteln müssen...

    Ich bin jetzt technisch nicht so bewandert...

    Da komme ich wieder zurück zu meinem Fazit einige Beiträge weiter oben: Da man den Netzbetreiber nicht wechseln kann (außer durch Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet), halte ich es für sinnvoll, einen vernünftigen Umgang miteinander zu pflegen.


    Zum technischen Hintergrund: Alle bisher haushaltsüblichen "Großverbraucher" haben vergleichsweise geringe Einschaltzeiten, das Laden des Autos mit vollen (3x) 16A über 2-4 Stunden stellt insofern eine neue Qualität dar. Bei dieser Dauerbelastung können Schwachstellen in der Installation (schlechte Klemmverbindungen, Übergangswiderstände) kritisch werden, die bei haushaltsüblicher Nutzung gar nicht auffallen. Mein Netzbetreiber hat nicht zwingend gefordert, aber doch dringend empfohlen, die vorhandene CEE16 auf ihre Dauerbelastbarkeit prüfen zu lassen.