Das war 2020 - seither habe ich nicht mehr so genau beobachtet, wie sich das weiterentwickelt hat - aber letztlich war es auch schon damals so, dass zwar die NAV den Rahmen bildet, aber je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen (Netz-Topologie, Netzausbau und Netzauslastung) der örtliche Netzbetreiber zusätzliche Regelungen und Bedingungen festlegen konnte.
Daher kann Dir nur wärmstens empfehlen, Dich mit dem örtlich zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen und dort mal nachzufragen, wie genau die Regelungen und Bedingungen speziell für Deinen Anschlussbereich aussehen. Abhängig von der Netzauslastung wird vielleicht in Deinem Anschlussbereich die Drosselung gar nicht gefordert.
Beispiel hier: In 2020 war der Ladepunkt <12,5 kW meldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig und unterlag keinen technischen Einschränkungen. Ladepunkte >12,5 kW waren melde- und genehmigungspflichtig und der Netzbetreiber konnte in Abhängigkeit von der Netzauslastung fordern, dass eine netzdienliche Steuerungsmöglichkeit vorhanden sein muss. Dabei wurde auch eine einfache CEE-Dose per Definition zum Ladepunkt, wenn sie regelmäßig zum Laden über eine ICCU genutzt wurde.