Geld für sog. THG-Quote

  • Hallo,


    die Auswirkung auf die festzusetzende Steuer bzw. die Steuererhöhung lässt sich ganz einfach mit folgendem Rechner nach den persönlichen Merkmalen (zu versteuerndes Einkommen zvE - siehe Euren letzten Steuerbescheid - und jeweils nach Grund- oder Splittingtabelle) ausrechnen:


    https://einkommensteuerrechner.com.de/Grenzsteuersatz.php


    Beispiel:

    Bei Splittingtabelle und einem zvE von 50.000 + 260 € zusätzliche Einkünfte (50.260 €) verursachen die 260 € einen Betrag von 74 € zusätzlicher ESt (ggf. +KiSt).


    Im Folgenden steht lediglich meine persönliche Meinung. Dies ist keine steuerliche Beratung.


    Steuerliche Einordnung der Einnahmen aus "Verkauf" der THG-Quote:

    Sofern die Fahrzeuge zu einem Betrieb gehören, erübrigt sich die Diskussion. Die Einnahmen aus dem "Verkauf" der THG-Quote erhöhen die Betriebseinnahmen und damit den Gewinn (sei es nun gewerblich oder freiberuflich).


    Im Privatvermögen sieht das anders aus. (Und auch in den Fällen der "Nutzungseinlage" im gewerblichen und selbständigen Bereich).


    Zunächst mal eine allgemeine Erläuterung: "Einkünfte" ist ein Fachbegriff des Steuerrechts. Die sind nicht gleichzusetzen mit "Einnahmen" oder Erlös.


    Die "Einkünfte" ergeben sich durch Abzug der "Werbungskosten" (§9 EStG) von den "Einnahmen" (§8 EStG). Das Ergebnis (die Einkünfte also) wird nicht als Gewinn (das wäre betrieblich) bezeichnet, sondern als "Überschuss" oder auch ggf. Verlust. Ganz unten am Schluss kommt das "Einkommen" raus, das dann versteuert werden muss ,§2 EStG. Kann man in jedem Steuerbescheid nachvollziehen.


    Soweit die Fachbegriffe. Insofern leiden auch Anbieterseiten, die anbieten, die Auszahlung auf 256€ zu begrenzen, etwas an Begriffsverwirrung (oder ist das vielleicht auch Absicht?)


    Rechtsnatur THG-Quote

    Über die Rechtsnatur der THG-Quote bzw. die Veräußerung derselben bin ich mir persönlich allerdings noch nicht im klaren.


    Hier wird ja kein mir vom Gesetzgeber unentgeltlich eingeräumtes (Verschmutzungs-)Recht auf einen anderen endgültig entgeltlich übertragen mit der Folge, dass ich mein eigenes Nutzungsrecht auf Dauer verliere. Insofern kann ich es nicht als Verkauf qualifizieren. Also kann es sich nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln. Dagegen spricht auch, dass ich jährlich eine Prämie bekomme; ich über das Recht also auch noch zukünftig verfügen kann (bis zum Verkauf des Autos).


    Eigentlich spricht alles dafür, dass ich ein Recht zeitlich beschränkt übertrage und dafür ein Entgelt bekomme. Zeitlich begrenzte Überlassung also. Somit könnte § 21 (1) Nr. 3 EStG einschlägig sein. Die Vorschrift betrifft allerdings eher insbesondere schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Ist der Verkauf der THG-Quote ggf. in etwa gleichzusetzen mit der zeitlich beschränkten Überlassung eines Urheberrechtes? Die Gerichte werden es wohl klären.


    Wenn ein Entgelt für eine Leistung bezahlt wird, der Vorgang aber nicht in die normalen Einkunftsarten eingeordnet werden kann, greift ansonsten der gemeinhin als "Auffangtatbestand" bezeichnete § 22 Nr. 3 EStG - Einkünfte aus Leistungen. Solche EINKÜNFTE sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Das ist eine sog. Freigrenze. Wenn drüber, dann steuerpflichtig mit dem persönlichen (Grenz-)Steuersatz, wenn drunter, nicht steuerpflicht, also steuerfrei.


    Aber 256€ EINKÜNFTE, nicht EINNAHMEN. Der Erlös = Einnahme ist zu mindern um die Werbungskosten = Ausgaben. Siehe oben.



    Abschreibung, laufende Kosten

    Setze ich ein Wirtschaftsgut (WG) für die Erzielung von Einnahmen ein, kann ich die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten von den Einnahmen abziehen. Dem Grunde nach also auch die Abnutzung und die laufenden Kosten der Unterhaltung. Welches WG setze ich zur Erzielung der Erlöse aus dem "Verkauf" der THG-Quote ein? Das E-Auto. Ohne Eigentum an E-Auto keine THG-Quote. Die THG-Quote ist pauschal an das Eigentum des E-Autos gekoppelt; völlig unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung. Die BND eines Fahrzeugs wird im Allgemeinen mit 6 Jahren angesetzt. Jährliche Abschreibung bei AK von 30.000 € wären demnach 6.000 €.


    Bei sog. Dienstfahrten ist es üblich, dass im Rahmen der Einkünfteermittlung ein pauschaler Ansatz für den gefahrenen Km i.H.v. 0,30€ vorgenommen wird. Da ist neben sonstigen Betriebskosten (z.B. Energiekosten) die Abschreibung pauschal drin enthalten.


    Private Verwendung

    Dabei gibts allerdings ein Problem, das heißt § 12 Nr. 1 EStG. Aufwendungen für den privaten Haushalt und damit das Privatfahrzeug dürfen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Fahrzeug hat man ja gemeinhin aus privaten Gründen. Somit könnte die Abschreibung und die sonstigen Kosten in frage kommen, die auf die "privat gefahrenen" km entfallen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden.


    Aber: Der Anteil der Abschreibung, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt, wird ja auch anteilig in dem Ansatz der Kilometerpauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) berücksichtigt. Demnach ist ein gewisser Anteil der Abschreibung durchaus als Werbungskosten abzugsfähig. Das nennt man qualifizierte Schätzung. Dazu gibts einschlägige Finanzgerichtsurteile.


    (In dem Zusammenhang habe ich gelesen, Kleidung dürfe man als Arbeitnehmer ja auch nicht absetzen, weil die privat ist, deshalb auch kein Abzug der E-Autokosten bei Erlösen aus Verkauf der THG-Quote. Der Vergleich hinkt aber. Als Arbeitnehmer schulde ich die Arbeitsleistung gegenüber meinem Arbeitgeber, nicht das gesellschaftlich übliche Tragen von Kleidung. Für den Erlös aus THG-Quotenverkauf ist aber der Besitz eines E-Autos unabdingbare Vorrausetzung.)


    Ansatz KM-Pauschale Dienstreisen

    Die THG-Quote ist pauschal an den Besitz des E-Autos gekoppelt und unabhängig von der tatsächlichen KM-Leistung. Fahre ich 0 km, habe ich trotzdem Anrecht auf die THG-Quote.

    Ggf. hat der Gesetzgeber die durchschnittliche jährliche KM-Leistung eines Fahrzeugs im Blick gehabt? Wer weis es? Die eingesparte CO2-Menge eines Elektrofahrzeugs wird mit etwa 2.000 kWh pro Jahr angerechnet, so jedenfalls Home&Smart. Davon abgesehen, die anteiligen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind schon mit der KM-Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Es kann also nur um den Rest an km gehen.



    Anschaffungskosten der verkauften THG-Quote

    Habe leider keine Idee, wie man zu irgendwelchen Anschaffungskosten dafür kommen kann. Der Gesetzgeber hat den E-Auto-Besitzern dieses jährliche "Verschmutzungsrecht" unentgeltlich, aber veräußerbar eingeräumt.




    Fazit:

    Die EINNAHMEN aus dem "Verkauf" der THG-Quote sollten auf jeden Fall in der der Steuererklärung angegeben werden, und zwar weil eine Leistung gegen Entgelt erbracht wurde.


    Ich persönlich würde allerdings eine "Überschussermittlung" mit Abzug von Werbungskosten beifügen:



    Beispiele

    Einnahme aus THG-Quote: ............................................................. 300€

    gefahrene KM (ohne Fahrten §19 EStG) 5000 km x 0,30 €.......- 1500€

    ........................................................................................................... ------

    Einkünfte (Verlust) ........................................................................ -1200€


    Da wird das Finanzamt nicht mitmachen wollen. Könnte ja bei § 21 EStG Liebhaberei sein (Hobby).

    Also wird das Finanzamt die Einkünfte § 22 Nr. 3 zuschlagen. Da darf sich nämlich ein Verlust nicht steuerlich auswirken.



    Oder alternativ, falls das Argument kommt, Abschreibung sei privat, nur die Energiekosten durch die THG-Quote veranlasst: Die eingesparte CO2-Menge eines Elektrofahrzeugs wird mit etwa 2.000 kWh pro Jahr angerechnet, (so jedenfalls Home&Smart.), https://www.homeandsmart.de/thg-quote-vergleich


    Einnahme aus THG-Quote: .......................................................................... 300€

    Energiekosten 6000 km x 20kw/100km (=2000kwh) x 0,25€/kw............ -300€

    .......................................................................................................................... ------

    Einkünfte........................................................................................................... 0€


    Fahre ich weniger, sind die Werbungskosten niedriger. I.d.R. bleibe ich aber unter der Freigrenze von 256€.




    Im Hinblick auf Kontrollmitteilungen und Gedanken an Steuerhinterziehung wegen nicht angegebener Einnahmen sind damit alle Spatzen gefangen. Ob das Finanzamt der Berechnung folgt, oder sie wegen eines Steuerbetrages von ca. 74 € beanstandet, steht auf einem anderen Blatt. Das werden zukünftige Verwaltungsanweisungen (zu erwarten erst 2023) oder gar Finanzgerichtsurteile erweisen.


    Der Text ist nun doch ein "bisschen" länger geworden als gedacht.


    Und falls ich Kw, KW, kWh, kW/h nicht im richtigen Kontext benutzt habe, bitte nicht gleich den Kopf abreißen.

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    Huawai Android 9, Wallbox 22kw "Stark in Strom".

  • Ich habe mich bei 3 Anbietern ("der ersten Stunde") angemeldet/registriert. Der Einzigste, der sich bisher öfters gemeldet hat (Status) ist fairnergy.


    hast du mal versucht eine Anmeldung/Registrierung zu löschen.

    Habe daraufhin eine nette Mail erhalten.


    ,,Du bist leider bereits über der Widerrufsfrist von 2 Wochen hinaus und deine THG Quote für 2022 ist bereits einem Käufer fest zugesagt. Nach Ablauf des vereinbarten Abtretungszeitraums kannst du selbstverständlich dein Elektroauto anderweitig anmelden. Dies wäre, wenn du nicht verlängerst, dann für das Jahr 2023. Falls weiterhin gewünscht, bestätige uns bitte deine Kündigung. Diese wird dann zum Jahresende 2022 wirksam.,,


    Da ich meines Wissens kein Vertrag oder ähnliches abgeschlossen habe, hatte ich mich nochmal unter anderem Namen angemeldet, konnte da aber nichts finden. Das man ein Vertrag abschließt, erfährt man eigentlich erst nach der Registrierung aus der Bestätigungsmail. Oder man liest sich vorab mal in den AGB,s schlau. Auch bei fairenergie findet sich das in den AGB.

    Also man könnte durchaus Probleme bekommen, wenn man mehrmals bei verschiedenen Anbietern angemeldet ist.


    Am besten, man lässt solche Geschichten und verzichtet auf die paar Kröten. ;)

  • Ich hatte zum Jahresende ( 29.12.2021 ) den Antrag über : Geld für dei eAuto gestellt am 01.01.2022 bekam ich eine Mail mit dem Inhalt :


    pasted-from-clipboard.png


    Werde mal warten, wnn da sich dann jemand meldet !

    ZOE Phase II R135 Z.E. 50 Intense in Highland Grau von 07/2020 mit Winterpaket, Allwetterreifen, Easy Link 9,3 und CCS-Lader

  • Aber man muss doch, zumindest bei Carbonify, auch eine Kopie des Fahrzeugschein uploaden oder an den Anbieter mailen. Spätestens dann sollte einem doch bewusst werden, dass man da was verbindliches in die Wege leitet, oder?

    Gruß

    Reifi


    Zoe EXPERIENCE R135 Z.E. 50, CCS, Winterpaket, Visio-Paket, Komfort-Paket, Navi 7"

    Skoda Enyaq iV 80

  • Um sich zu registrieren braucht man nix hochladen, man kann es überspringen und später nachholen. den Vertrag hast du trotzdem schon geschlossen. Die können nur noch nix mit anfangen.


    Aber zum obigen Anbieter wird man ja mit mindestens 275€ geködert und könnte mehr werden. So in etwa die Aussagen.

    Wenn man aber dann in sein Konto nachsieht, steht da erstmal etwas anderes.

    Bei mir in dem Fall bin ich mit 130€ vorgemerkt, was auch immer das heißen soll. :/:huh:

  • Mir kommen diese Unternehmen wie Glücksritter vor, die aufgrund einer eigentlich absurden „Gesetzteslücke“ das schnelle Geld riechen.

    Nichts desto trotz, was riskiert man ?

    Selbst wenn man nur 135€ bekommt ist es doch ok. Sollte es nächstes Jahr eine zweite Runde im THG Quotenpoker geben werden unseriöse Anbieter wohl das nachsehen haben.

    Zum Glück gibt es ja Foren wie dieses :)

    ZOE Z.E. 50 INTENS, EZ. 11/21, Black Pearl, Vollausstattung exkl. dem Einparkassistenten.