Geld für sog. THG-Quote

  • Ich glaube das kann man so sehen. Du sowie auch ich zahlen doch auf unsere Rente auch Steuern :( (was ich ganz beschi...en finde)

    ZOE Riviera R135 Z.E. 50 in Titanium grau, Leder Sand grau, CCS, Ganzjahresreifen

  • den hättet ihr das Geld vor der Rente versteuern müssen, hättet ihr wesentlich mehr abdrücken dürfen.

    Da ist so nicht ganz richtig: Erst seit 2005 kann man die Rentenbeiträge steuermindernd geltend machen, vorher war das nicht der Fall, darum galt die Steuerfreiheit der Rente (vom Ertragsanteil abgesehen).

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Das meinte ich nicht oder ich habs nicht verstanden. Mir ging es eher darum dass Rentenbeiträge immer vom Bruttolohn (also unversteuert) abgehen und eine spätere Rentenzahlung daher nicht steuerfrei sein kann. Und würden die Beiträge vom Nettolohn abgehen, wäre die Rente zwar steuerfrei, man hätte im Leben aber viel mehr Steuern darauf bezahlt und dadurch eine noch kleinere Rente. Das man Rentenbeiträge steuermindernd geltend machen kann ist doch nur eine Krücke die aus dem ganzen Hickhack zur Beruhigung der Massen entstanden ist, die aber eigentlich garnicht notwendig wäre. Ich verstehe das geheule einfach nicht, da andere auch jeden eingenommenen Cent und sogar zu 100% versteuern müssen.

  • dass Rentenbeiträge immer vom Bruttolohn (also unversteuert) abgehen

    OT

    Nein, eben nicht! Bis 2005 hatten wir die so genannte vorgelagerte Rentenbesteuerung: Die Rentenbeiträge wurden aus dem versteuerten Einkommen geleistet, im Gegenzug war die Rente - bis auf den Ertragsanteil - steuerfrei. Seit 2005 sind wir in einer Übergangsphase zur nachgelagerten Rentenbesteuerung: Die Beiträge können von Jahr zu Jahr zunehmend steuermindernd geltend gemacht werden können, dafür wird dann aber die Rente zu versteuern sein.


    Das ist, was ich zu dem Thema verstanden zu haben glaube - Ist ziemlich kompliziert und ich kenne es auch nur aus meinem Bekanntenkreis: Ich bin nämlich Beamter und "darf" auf meine Pension die volle Einkommensteuer zahlen... ;)

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Gerne, wir haben das OT ja jetzt hinreichend erörtert.


    Mit der THG-Quote habe ich derzeit schlicht ein moralisches Problem, weil ich mich - trotz oder wegen der dazu vorhandenen Informationen - des Gefühls nicht erwehren kann, dass ich im Prinzip durch den Verkauf meiner Verschmutzungs-Rechte ermögliche, dass das von mir eingesparte CO2 dann woanders schließlich doch in die Umwelt gepustet wird.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Mit der THG-Quote habe ich derzeit schlicht ein moralisches Problem, weil ich mich - trotz oder wegen der dazu vorhandenen Informationen - des Gefühls nicht erwehren kann, dass ich im Prinzip durch den Verkauf meiner Verschmutzungs-Rechte ermögliche, dass das von mir eingesparte CO2 dann woanders schließlich doch in die Umwelt gepustet wird.

    genau so ist es. Ich werde es auch nicht mehr machen, solange es da nicht irgendwelche Klarheiten gibt. Für mich ist das eine Rumschacherei mit den Quoten, wo keiner durchblickt. Taschenspielertricks eben.

    Dabei gehts mir nicht mal darum, ob irgendwie irgendwas irgendwohin gepustet wird.

    Hätte man die Quote anders genannt, wäre es sogar steuerfrei, sie heißt nun Prämie!!! für uns. Somit nur bis 255€ steuerfrei. Wer das wohl eingefädelt hat?

  • Meinst du das ernst?

    Kann man das wirklich so betrachten?:/


    Du bist doch bei deiner Rentenanstalt "angestellt".


    Ich glaube das kann man so sehen. Du sowie auch ich zahlen doch auf unsere Rente auch Steuern :( (was ich ganz beschi...en finde)

    Hallo,


    nein, das kann man nicht so betrachten!


    In § 46 (2) EStG steht:


    Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, ......


    Was sind nun Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?


    Das steht in § 19 EStG:

    Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören

    1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst....


    Darunter fällt also eindeutig nicht der Rentenbezug. Der fällt unter § 22 EStG.


    Nun schauen wir Herrn Mücke noch mal an; der sagt zutreffend, den Freibetrag nach § 46 (3) EStG kriegen nur die, die sonst keine weiteren Einkünfte haben. Also - wer Rentner ist hat sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, meistens mehr als 410 € im Jahr.


    Schädlich sind also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen und gewerbliche oder selbständige oder landwirtschaftliche Einkünfte. Betreiber von Photovoltaikanlagen dürften insofern auch in die Röhre gucken.


    So auch Herr Mücke in den Kommentaren zu dem Video. Lesenswert im Übrigen.


    Die Begriffe Einnahmen und Einkommen werden von Herrn Mücke zutreffend verwendet, einen Hinweis auf Werbungskosten macht er aber nicht, weil er (siehe dortige Kommentare) der Auffassung ist, man könne keine Fahrzeugkosten als Werbungskosten geltend machen.


    Das sehe ich persönlich anders. Muss aber nix heißen im Steuerrecht; sonst gäbe es keine Finanzgerichtsurteile.


    Ich persönlich nehme lieber 350 € Prämie und versteuere diese, was der Allgemeinheit zugute kommt, als 95 € dem Portal zu schenken, was deren Gewinn erhöht (den diese dann versteuern müssen, aber mit effektiv niedrigerer Steuer.)

    Zoe Intens PH2 R135 ZE50 52Kw CCS EZ 21.09.20

    Huawai Android 9, Wallbox 22kw "Stark in Strom".

  • Mein Anbieter, Fairnergy, hat sich bei mir gemeldet und mich um meine IBAN gebeten. Es ist alles genehmigt und die Auszahlung soll kurz bevor stehen.

    Bin gespannt 8)

    ZOE Z.E. 50 INTENS, EZ. 11/21, Black Pearl, Vollausstattung exkl. dem Einparkassistenten.