Geld für sog. THG-Quote

  • dann hätten sie das Geld für die Quote einfach eingestrichen, was ich mir nicht vorstellen kann.

    Haben sie doch auch nicht: Du hast doch selbst im Posting #216 am 12. April 2022 hier in diesem Thread geschrieben, dass Dir von fairnergy 300€ überwiesen wurden - das war die Prämie für 2022. Für 2023 ist es noch zu früh und 2021 gabs die Prämie noch gar nicht. Insofern ist doch alles klar - wo ist denn da jetzt noch ein Problem?

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • sondern definitiv nur das Jahr 2022 abgeschlossen


    Ich habe bei Fairnergy meines Wissens auch keinen Vertrag abgeschlossen

    Vorsichtig!!! Hier Beispiel Fairnergy


    § 2 Vertragslaufzeit und Kündigung

    (1) Der Vertrag gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Verpflichtungsjahr ist das laufende Kalenderjahr, für das ein E-Fahrzeug gem. § 3 angemeldet wird. Sofern der Vertragsschluss bzw. die Anmeldung eines E-Fahrzeuges zwischen 01.01 und 31.01. des Folgejahres erfolgt, gilt der Vertrag für das vorangegangene Verpflichtungsjahr, also das vorangegangene Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Verpflichtungsjahr, wenn der Nutzer das bzw. die angemeldeten E-Fahrzeuge für ein weiteres Jahr gem. § 4 bestätigt hat.

  • Oh, vielen Dank für die Info. Wie gesagt, ich habe von diesem Anbieter seit damals weder etwas gehört, geschweige denn eine Zahlung erhalten.

    Ich werde „Fairnegy“ mal anschreiben, berichte dann wenn ich eine Antwort habe.


    Edit: Habe Fairnergy über deren Kontaktformular angeschrieben. Nach dem Absenden keinerlei Bestätigung das man eine Anfrage gestellt hat, auch nicht per mail.


    Und zum Verständnis für mich, ich habe im November 2021 meine Wagen dort registriert und die THG Quote beantragt. Dann zählt doch das Datum des Antrags und nicht das Datum der Auszahlung ( Mai 2022 ) ?

    ZOE Z.E. 50 INTENS, EZ. 11/21, Black Pearl, Vollausstattung exkl. dem Einparkassistenten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frankie ()

  • Wie gesagt, ich habe von diesem Anbieter seit damals weder etwas gehört, geschweige denn eine Zahlung erhalten.

    Nochmal: Du hast von fairnergy im April die Zahlung für 2022 erhalten, einen Antrag für 2023 kann man jetzt noch nicht stellen, daher hat der ADAC vom UBA den Bescheid erhalten, dass die Prämie für 2022 schon ausgezahlt wurde.

    Dann zählt doch das Datum des Antrags und nicht das Datum der Auszahlung ( Mai 2022 )

    Nein: 2021 existierte die Prämie für private E-Auto-Besitzer noch gar nicht! Die gab es erstmals im Jahr 2022, genauer ab dem 1. Februar 2022 - Dein Antrag in 2021 bei fairnergy bezog sich auf die Prämie für 2022!

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von wohliks ()

  • Danke für Deine Antwort, jetzt habe auch ich es verstanden :saint: Hatte es leider überlesen das Du genau das schon einmal geschrieben hattest :whistling: …., sorry und Danke nochmal :) !!

    ZOE Z.E. 50 INTENS, EZ. 11/21, Black Pearl, Vollausstattung exkl. dem Einparkassistenten.

  • hier mal ein Fallstrick bei ,,Geld für dein eAuto,,


    Zitat:

    ,,Ab dem Hochladen des Fahrzeugscheins gilt dieser für die folgenden 12 Monate als Nachweis darüber, dass du Halter*in des Fahrzeuges bist. Du trittst die THG Quote für die Kalenderjahre ab, diese in die 12 Monate fallen. Wenn du also heute deinen Fahrzeugschein hochlädst, trittst du deine Quote für dieses und das nachfolgende Kalenderjahr an uns zur Vermarktung ab.,,

    Zitat Ende


    Das zeigt, wie schnell man ein Vertrag abschließt und nicht mehr rauskommt. Man tritt praktisch für 2 Jahre die THG-Quote an denen ab. Ein recht komisches ,, Vertragsmodell,,. Selbst bei einem Fahrzeugverkauf kommt man nicht raus.

    Daher sollte jeder in seinen sogenannten ,,Verträgen,, das Kleingedruckte lesen. Am besten alles kündigen, dann ist man auf der sicheren Seite. Falls man sich irgendwo registriert oder anmeldet, dann immer ohne das Hochladen des Kfz-Scheins.


    Das nur am Rande erwähnt.

  • Ein recht komisches ,, Vertragsmodell,,. Selbst bei einem Fahrzeugverkauf kommt man nicht raus.

    Da muss ich dann mal ein Lob an den ADAC aussprechen:


    Im dortigen Portal wurde mir nach Abschluß der Aktion 2022 angeboten, mich per E-Mail zu informieren, wenn die Quote für 2023 beantragt werden kann - unverbindlich und im User-Profil jederzeit widerrufbar.


    Daher habe ich das bis vor einigen Minuten für selbstverständlich gehalten... =O

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Beim ADAC ist nichts zu loben. War, ist und bleibt ein Schummelverein.

    Experience (Evolution) farblos ^^ mit Safety-, Komfort- und Winterpaket und auf Allwetter Stahlfelgen unterwegs

    Bestellt 26.01. - geliefert 25.03. - zugelassen 29.03. - abgeholt 01.04. - Bafa-Prämie 09.05. erhalten (alles in 2022)

  • ...und welchem Beitrag leistet Dein Posting zum Thema des Threads?


    Fakt ist, dass die Abwicklung der THG-Quote sehr professionell und fair verlaufen ist - diesbezüglich gibt es absolut nichts zu meckern. Punkt.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • hier mal ein Fallstrick bei ,,Geld für dein eAuto,,........


    Das zeigt, wie schnell man ein Vertrag abschließt und nicht mehr rauskommt. Man tritt praktisch für 2 Jahre die THG-Quote an denen ab. Ein recht komisches ,, Vertragsmodell,,. Selbst bei einem Fahrzeugverkauf kommt man nicht raus.





    Gut erkannt.

    Daher bin ich zu emobia, aus genau dem Grund weil zu viele "Banditen" am Markt sind. Weil Emobia extrem transparent ist. Daher habe ich die auch immer empfohlen. Wem Emobia nicht "gut genug" war, cest la viel. Alle erwachsen, aber nicht alle können Verträge lesen ;)




    Beim ADAC ist nichts zu loben. War, ist und bleibt ein Schummelverein.



    Da bin ich bei dir. Absolut. Dazu kommt noch tlw. gefährliches Halbwissen von Redakteuren die selber wahrscheinlich nicht mal Bremsbeläge wechseln können, aber Artikel in einer Motorpresse schreiben. Wer weiß außerdem was heute da noch weiterhin, aber ggf. geschickter geschummelt wird ?


    Dass die "Buchaltung funktioniert" - in Sachen THG - sagt nichts aus, oder gerade doch ? ;)



    @ THG


    Ich zitiere mal Emobia - Quelle: https://emobia.de/agb/


    7. Verlängerung der Aktivierung; Beendigung; Neuaktivierung

    7.1. Der Kunde kann die Aktivierung (Ziff. 5.1.) eines Elektrofahrzeugs während dem laufenden Aktivierungszeitraum für das darauffolgende Kalenderjahr verlängern (nachfolgend: „Verlängerung“). Der Aktivierungszeitraum (Ziff. 5.1.) verlängert sich um ein Kalenderjahr. Die Verlängerung kann beliebig oft vorgenommen werden.