Dashcam ans Bordnetz anschließen

  • Merci für die Info. Habe ich mir fast gedacht.
    Eine Dashcam wird's wohl in den nächsten Tagen doch nicht geben.
    Bei den Unfällen, wo mir zwei Fahrradfahrer in die Seite geknallt sind, hätte auch die Dashcam nix bewiesen.


    Meine Dashcam dienst zur SIcherung meines Lappens und meines Geldbeutels. Um 5:30 in der City ist Rotlicht für Radfahrer und Fußgänger ne bloße Empfehlung.

    Ich hab keine Lust, sollte ich mal so einen Spacken auf der Haube haben, mich rechtfertigen zu müssen, womöglich noch verurteilt werden wenn er einen Zeugen aus dem Hut zaubert, denn jede Wette, er wird nicht zu geben bei Rot gefahren oder gegangen zu sein !

  • Eine Dashcam wird's wohl in den nächsten Tagen doch nicht geben.
    Bei den Unfällen, wo mir zwei Fahrradfahrer in die Seite geknallt sind, hätte auch die Dashcam nix bewiesen. Ich warte, bis es die Dashcam mit Rundumblick gibt.

    Eine gute Dashcam hat aber schon einen guten Weitwinkel, bei meiner sehe ich den Anfang beider A Säulen und daher auch was seitlich der Kotflügel passiert. Es gibt auch Dashcam Systeme mit 2 Kameras, im Scenic hab ich z.B. eine an der Front- und eine an der Heckscheibe.

  • RZ135 Die Dashcam Aufnahmen können verwendet werden. Es gibt sonder Regel für die Dashcam von der DSGVO. Hier ein Beitrag vom ADAC.

    ZOE Experience R 135 Z.E 50 EZ=11/20 , Winterpaket, CCS, Visio-Paket, Navigationspaket, Komfort-Paket , Notbremsassistent, Mittelarmlehne

  • Interesant, das Urteil kannte ich noch garnicht. Aber es ist wie immer, keiner weiß was genaues und jeden Tag gibt es ein anderes Urteil, mal so, mal so. Daher ist das für mich kein Grund auf die Dashcam zu verzichten, im Ernstfall muss man dann eben sehen, ob die Aufnahme verwertbar ist. Aber haben ist auf alle Fälle besser als nicht haben :)


    Ich fühle mich mit meinen Cams auf alle Fälle besser und ganz nebenbei hab ich auch schon einige schöne Situationen für mich selbst aufgezeichnet. Wenn Dir ein Pferd im Galopp im Halbdunkeln auf der Gegenspur entgegenkommt, oder eine Wildschweinherde die Schnellstraße überquert, ist es toll wenn man die Aufzeichnungen zu Hause zeigen kann :)

  • sind die Dashcam-Aufnahmen überhaupt verwertbar, denke eher nein, zumindest lt. DSGVO.


    Wenn es um (angebliche) Fahrlässige Körperverletzung im Zuge mit Falschaussagen des Geschädigten geht, dann werden die zu gelassen. Jede Wette, ansonste gehe ich bis zum höchsten Gericht.

    Man sollte nur nicht bei nem Parkrempler für 300 Euro damit rum trompeten, jedenfalls nicht wenn 50 Passanten auf dem Video zu sehen sind...



    EDIT:


    Der BGH hat entschieden, dass Aufnahmen mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig sein können.


    https://www.dr-datenschutz.de/…beweismittel-unzulaessig/


    Damit wäre alles geklärt. Was Amtsgerichte oder Landgerichte für eine Auffassung haben ist unerheblich.


    Zur Gericht geht dann eh nur ein kurzes geschnittenes Video ;) - ohne sonstige Passanten.... Schön blöd, dann eine 5 Minuten Sequenz mit 350 Passanten und 80 KFZ (Kennzeichen) zu präsentieren wenns nur um die Frage des Rotlichtes geht.

  • Der BGH hat entschieden, dass Aufnahmen mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig sein können.

    Das Problem liegt im Wörtchen "können" - da steht eben nicht, das sie zugelassen werden müssen. Das entscheidet also der Richter im jeweiligen Einzelfall - vor Gericht und auf hoher See... Da bleibt dann nur der Weg durch die Instanzen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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  • Ich stimme Dir vollkommen zu, schaden kann eine Dashcam auf keinen Fall. Aber ob sie im Einzelfall was nützt, liegt eben erstmal in der Hand des Richters.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard